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Aus der Sitzung vom 25.06.2025

    Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Bedarfsanerkennung der Gemeinde Holzheim Nach Art 7 Abs. 1 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen. Das Landratsamt Neu-Ulm hat für den Kindergarten Pusteblume am 08.11.2024 eine befristete Betriebserlaubnis bis zur Inbetriebnahme des Neubaus erteilt. Danach kann…

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