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Bekanntmachung Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Holzheim "Gewerbegebiet Nord" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Abbildungen ohne Maßstab)

Die Gemeinde Holzheim hat am 21.01.2026 beschlossen, zur Ausweisung von Gewerbeflächen für das Gebiet „Gewerbegebiet Nord“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Im Parallelverfahren wird hierzu der Flächennutzungsplan der Gemeinde Holzheim geändert.

Es wurde bisher die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange samt Behörden gem.  § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und abgewogen sowie die Unterlagen zur Planung entsprechend überarbeitet und ergänzt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.05.2026 die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung des weiteren Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit dem Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Nord“ und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils mit Begründung, werden gemäß §3 Abs. 2 BauGB

von Mittwoch, den 03.06.2026 bis einschließlich 
Freitag, den 03.07.2026 im Internet unter

www.holzheim-nu.de/nachrichten

veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist sowohl im Rathaus Holzheim, Kirchstraße 14, 89291 Holzheim, während der üblichen Öffnungszeiten als auch im Rathaus des Marktes Pfaffenhofen a.d. Roth, Bauamt, Zimmer 7, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich aus. 

Mit den Planungsunterlagen werden folgende umweltbezogenen Informationen veröffentlicht:

  • Umweltbericht
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das mit der Durchführung der Beteiligung betraute Planungsbüro Josef Tremel, Augsburg (peter.s.nardo@ib-tremel.de) und an das Rathaus (bauamt@vg-pfaffenhofen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan/FNP-Änderung „GE Nord“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen vom 
Gemeinderat behandelt. 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Holzheim 22.05.2026                                      Thomas Hartmann, Erster Bürgermeister

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