Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

  • +49 7302 9600-96
  • ewo@vg-pfaffenhofen.de
  • Montag 09:00 - 12:00
    Dienstag 09:00 - 12:00
    Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 12:00

Rathaus Holzheim

Vesna Kling

Bürgerservice Holzheim

Bernadette Schmid

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Standesamt

Renate Schweiggert

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Friedhofsverwaltung, Gewerbeamt

Heidrun Sonntag

Bürgerservice Holzheim

Alle Leistungen