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Gemeinde Holzheim

Bekanntmachung - Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahwärmeversorgung am Brühlweg" und Änderung des Flächennutzungsplans

Sie finden die Unterlagen zur zweiten Auslegung zum Herunterladen unter:

https://www.holzheim-nu.de/buergerservice/ortsrecht/bebauungsplaene

 


Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“ und Änderung des Flächennut-zungsplans im Parallelverfahren, Holzheim
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Abbildungen ohne Maßstab)
Die Gemeinde Holzheim hat am 20.05.2026 beschlos-sen, zur Realisierung des Nahwärmenetzausbaues in Holzheim einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Im Parallelver-fahren wird hierzu der Flächennutzungsplan der Ge-meinde Holzheim geändert.
Es wurde bisher die frühzeitige Beteiligung der Öffent-lichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange samt Be-hörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durch-geführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und abgewogen sowie die Unterlagen zur Planung entsprechend überarbeitet und ergänzt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2026 die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächen-nutzungsplanänderung jeweils in der Fassung vom 14.10.2026 gebilligt und die Durchführung des weite-ren Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit dem Entwurf des Be-bauungsplans für das Gebiet „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“ und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils mit Begründung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
von Mittwoch, den 28.10.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.11.2026 im Internet unter
www.holzheim-nu.de/buergerservice/ortsrecht/bebauungsplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Pla-nungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist sowohl im Rathaus Holzheim, Kirchstraße 14, 89291 Holzheim, während der üblichen Öffnungszeiten als auch im Rathaus des Marktes Pfaffenhofen a.d. Roth, Bauamt, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenh-ofen a.d. Roth öffentlich aus.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentli-chungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das mit der Durchführung der Beteiligung betraute Planungs-büro Stadt Land Fritz, Friedberg (beteiligungen@stadt-land-fritz.de) und an das Rathaus (bauamt@vg-pfaffenhofen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungs-plan/FNP-Änderung „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder wäh-rend der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
1.Umgirff des Bebauungsplans
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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un-berücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
2: Umgriff der Flächennutzungsplanänderung
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Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß § 2 a BauGB die Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung liegen bisher vor und sind jeweils als Anlagen dem Entwurf zum BP und zur Flächennutzungsplanänderung beigelegt:
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Relevanzprüfung Artenschutz (Bio Büro Schreiber (21.03.2025)
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Ergänzung zur Relevanzprüfung Artenschutz (Bio Büro Schreiber, 25.08.2026)
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Naturschutzfachliche Bestandsbeschreibung zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die PV-Anlage Neuhausen (Schuler, 19.04.2024)
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Schalltechnische Untersuchung. Neubau einer Heizzentrale in Holzheim. (Möhler+Partner Ing., 15.09.2026)
•
Neubau einer Heizzentrale in Holzheim. Beurteilung der zu erwartenden Geruchsemissionen und -immissionen. (Möhler+Partner Ing., 10.09.2026)
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Baugrunduntersuchung (Balzheimer Geotechnik UG, 13.08.2025)
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Hydraulischer Nachweis (SWECO GmbH, 20.05.2025)
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Überschwemmungsgebietsermittlung an der Leibi Gemeinde Holzheim mit Übersichtskarte (Inge-nieurbüro KOKAI, 31.07.2026)
Schutzgut
Thema
Boden und Fläche
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Baugrunduntersuchung (Balzheimer Geotechnik UG, 13.08.2025)
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Versiegelung von landwirtschaftlichem Boden (Intensivgrünland)
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Minimierung des Eingriffs in den Unterboden, dadurch begrenzter Verlust na-türlicher Bodenfunktionen
Wasser
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Hoher Grundwasserstand im Planungsgebiet
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In Teilen Versiegelung von versickerungsfähigem Boden
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Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser innerhalb des Geltungsbe-reichs
Pflanzen, Tiere, bio-logische Vielfalt
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Keine Verletzung artenschutzrechtl. Verbotstatbestände zu erwarten
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Ermittlung und Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft mit festge-setztem Ausgleich in einer externen Ökokontofläche (Aufwertung von c. 1.400m² Grünflächen)
Mensch Gesundheit
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Bei Umsetzung der in der schalltechnischen Untersuchung genannten Schall-schutzmaßnahmen können alle relevanten Immissionsrichtwerte inklusive der tieffrequenten Geräusche eingehalten werden.
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Laut Untersuchung gehen von dem geplanten Vorhaben keine beurteilungs-relevanten Geruchsimmissionen aus.
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Durch das geplante Vorhaben entsteht keine wesentliche Mehrbelastung des Verkehrs, die eine wesentliche Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs zusätzlich zum landwirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Mensch, Erholung, Landschaftsbild
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Einsehbarkeit von den umliegenden Flächen und Wegen (auch vom Lei-bipfad), Reduktion durch strukturreiche Eingrünung
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Beeinträchtigung des freien Blicks über die freie Landschaft
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Trotz Eingrünung Sichtbarkeit von technischer Anlage in der Landschaft, dadurch Beeinträchtigung der Erholungsnutzung möglich
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Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen vom Gemeinderat behandelt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

                               

                  
Holzheim, 23.10.2026 

Thomas Hartmann, Erster Bürgermeister

 

 

 

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