Aus der Sitzung vom 29.07.2026

Bericht vom Familienstützpunkt
Frau Scheppach, Geschäftsführerin vom Familienstützpunkt des ASB Kreisverbandes Neu-Ulm e.V., berichtet über die Entwicklungen und Ergebnisse der Jahre 2025/2026.
Der Familienstützpunkt arbeitet auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Holzheim, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn zusammen. Ziel der Kooperation ist es, Familien wohnortnah zu unterstützen und den Zugang zu Beratungs-, Bildungs- und Begegnungsangeboten zu erleichtern.
Frau Scheppach stellte die positive Entwicklung der vergangenen Jahre vor. Sowohl die Familienkontakte als auch die Beratungsanfragen befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Familien profitieren von einem vielfältigen Angebot, darunter Eltern-Kind-Treffs, Vorträge zu Erziehungs- und Familienthemen, Ferienangebote, Familienveranstaltungen sowie individuelle Beratungen.
Für die Gemeinde Holzheim bedeutet die Zusammenarbeit einen direkten Mehrwert: Holzheimer Familien können unkompliziert auf die Angebote des Familienstützpunkts zugreifen und erhalten bei Bedarf schnelle Unterstützung sowie Informationen zu weiterführenden Hilfen. Durch die enge Zusammenarbeit der vier Kommunen können Ressourcen gebündelt und familienfreundliche Angebote bedarfsgerecht vor Ort umgesetzt werden.
Der Gemeinderat nahm den Bericht mit Interesse zur Kenntnis und würdigte die wichtige Arbeit des Familienstützpunkts für Familien in der Region.
Gewerbegebiet Nord
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren war nach der 2. öffentlichen Auslegung wieder auf der Tagesordnung.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden die Planunterlagen mit einzelnen Ergänzungen und Anpassungen beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte keine Einwendungen vorgebracht. Die eingegangenen Hinweise betrafen unter anderem Natur- und Artenschutz, Wasserwirtschaft, Baurecht, Landwirtschaft sowie technische Infrastruktur. Die Anregungen wurden geprüft und werden, soweit erforderlich, in die Planunterlagen eingearbeitet. Dazu gehören beispielsweise ergänzende artenschutzrechtliche Maßnahmen, Regelungen zu Einfriedungen, Hinweise zum Umgang mit Grundwasser sowie redaktionelle Anpassungen des Satzungstextes.
Der Gemeinderat beschloss abschließend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ als Satzung und stellte die Änderung des Flächennutzungsplans fest. Die Verwaltung wurde mit der Ausfertigung und den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.
Konzessionsvertrag Stromnetz
Der Gemeinderat hat die nächsten Schritte für die Neuvergabe des Wegenutzungsvertrags für das Stromnetz vorbereitet. Da der bestehende Vertrag im Jahr 2028 ausläuft, wurde bereits das Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Zwei Unternehmen haben ihr Interesse an der Konzession bekundet.
Für die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens wurden drei Angebote eingeholt. Nach Prüfung der Angebote soll die Kanzlei BH&W aus Nürnberg mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt werden. Für die Maßnahme sind im Haushalt 2027 insgesamt 25.000 Euro vorzusehen.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Verlängerung wasserrechtlicher Erlaubnisse
Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Verlängerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung von Misch- und Niederschlagswasser wurde beschlossen. Die bestehenden, befristeten wasserrechtlichen Erlaubnisse laufen zum 31. Dezember 2026 aus und müssen neu beantragt werden. Hierfür sind die bisherigen Antragsunterlagen zu aktualisieren.
Mit den erforderlichen Ingenieurleistungen wurden jeweils die SAG Ingenieure aus Ulm beauftragt. Für den Ortsteil Holzheim belaufen sich die Kosten auf 11.293,10 Euro, für den Ortsteil Neuhausen auf 12.468,82 Euro.
Mit der Vergabe werden die Voraussetzungen geschaffen, die wasserrechtlichen Genehmigungen für die kommenden Jahre rechtzeitig zu verlängern und den ordnungsgemäßen Betrieb der Entwässerungsanlagen sicherzustellen.
Wasserzähler werden im Gemeindegebiet ausgetauscht
Wasserzähler müssen aus eichrechtlichen Gründen alle sechs Jahre erneuert werden, um eine weiterhin genaue Verbrauchserfassung sicherzustellen.
Nach Einholung und Prüfung mehrerer Angebote wurde die Firma Heitland aus Solingen als wirtschaftlichster Anbieter ausgewählt. Der Auftragswert beträgt rund 39.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Im Rahmen der Maßnahme werden etwa 650 Wasserzählerpatronen ausgetauscht. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden vorab informiert. Zudem umfasst die Leistung die Dokumentation der alten und neuen Zählerstände sowie die anfallenden Eichgebühren.
Mit dem Austausch wird sichergestellt, dass die Wasserversorgung weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Verbrauchswerte zuverlässig erfasst werden.
Einfamilienhauses im 3D-Druckverfahren
Den Neubau eines Einfamilienhauses im 3D-Druckverfahren mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1253 in Holzheim wurde zur Kenntnis genommen. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet auf den Flurnummern 1253, 1253/6 und 1253/7“ und entspricht dessen Festsetzungen vollständig.
Geplant ist ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Wohnhaus mit Flachdach und einer Höhe von 6,60 Metern. Ergänzend wird eine Doppelgarage mit Flachdach und einer Höhe von 3,10 Metern errichtet.
Da sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden, erfolgt die Umsetzung im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Tekturplanung für Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten
Die Tekturplanung zur energetischen Sanierung sowie zum An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.-Nr. 391 und 392 in Holzheim wurden beraten.
Das Vorhaben umfasst die Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf insgesamt sechs Wohneinheiten.
Für das Bauvorhaben hatte der Gemeinderat bereits im Jahr 2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit dem nun vorgelegten Tekturantrag wurden Anpassungen an der Aufteilung der Wohnungen vorgenommen. Zudem wurde die Zahl der geplanten Stellplätze von 13 auf 12 reduziert und deren Anordnung überarbeitet. Weitere bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
Da sich das Grundstück im Bereich der Leibi und teilweise innerhalb eines Überschwemmungs- bzw. Randstreifengebietes befindet, war ein Retentionsraumausgleich erforderlich. Dieser wurde mit der Tekturplanung nachgewiesen.
Der Gemeinderat erteilte der Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen.
Wohnhausneubau in Neuhausen
Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 21/1 in Neuhausen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für das Bauvorhaben wird das bestehende Wohngebäude abgebrochen und durch ein unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Satteldach ersetzt. Zusätzlich ist der Bau einer Garage vorgesehen. Das Grundstück liegt im Bereich einer gemischten Baufläche; ein Bebauungsplan besteht dort nicht.
Die erforderlichen Nachbarzustimmungen liegen vollständig vor.
Carport
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 132/9 wurde zugestimmt. Geplant ist ein Carport mit einer Größe von 7,00 x 3,50 Metern und einer Höhe von 3,00 Metern an der südlichen Grundstücksgrenze im Bereich des Bebauungsplans „Steinheimer Straße / Harder Weg“. Das Bauvorhaben wird mit einem Flachdach ausgeführt und schließt ohne Versatz an die bestehende Garage des Nachbargrundstücks an.
Da der Bebauungsplan für Nebengebäude ausschließlich Satteldächer mit einer Mindestdachneigung von 30 Grad sowie eine Dacheindeckung mit Ziegel- oder Betondachsteinen vorsieht, waren Befreiungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Nach Auskunft des Landratsamtes Neu-Ulm handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Die erforderlichen Nachbarzustimmungen lagen vollständig vor.
Gewinnverwendung für die Wasserversorgung
Da der steuerliche Jahresabschluss für das Jahr 2026 noch nicht vorliegt, wurde vorsorglich ein Beschluss zur Gewinnverwendung des Betriebs gewerblicher Art „Wasserversorgung“ gefasst.
Sollte sich aus dem noch zu erstellenden Jahresabschluss ein Gewinn ergeben, wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet, sondern verbleibt zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb und wird den zulässigen Rücklagen zugeführt. Durch diese Vorgehensweise können steuerliche Nachteile vermieden werden.
Jahresabschluss der Wasserversorgung 2024
Der Jahresabschluss wurde von der KST-Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 beträgt 2.219.524,84 Euro und schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 1.417,87 Euro ab.
Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen und die laufenden Verrechnungsschulden der Wasserversorgung gegenüber der Gemeinde werden weiterhin banküblich verzinst.
Mit dem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis wird die im Zuge der Neukalkulation der Trinkwasserversorgung getroffene Gebührenkalkulation bestätigt. Die Wasserversorgung konnte damit im Jahr 2024 weitgehend kostendeckend betrieben werden.
Im Nachgang fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.