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Aus der Sitzung vom 26.03.2025

Vorstellung des Jahresberichtes 2024 des Familienstützpunktes Weißenhorn

Frau Gabriele Scheppach, Leiterin des gemeinsamen Familienstützpunktes Weißenhorn stellte dessen Arbeit sowie den Jahresbericht für das Jahr 2024 vor.

Mit unterschiedlichen Eltern-Kind-Gruppen, einer Online-Reihe, Präsenzveranstaltungen „Impulsreihe Familienphase“ (dazu zählen Vorträge, Expertenrunden, Elterntreffen, Kursangebote, Workshops), sog. Mehrgenerationsangebote, Lernpaten an Grundschulen und vielen Beratungen werden unsere Familien unterstützt und erfahren wertvolle Hilfe in den unterschiedlichsten Bereichen. Mit steigender Kontaktanzahl seit Beginn der Arbeit in 2019 wurden in 2024 gesamt 812 Kontakte verzeichnet, wovon ca. 10% von Bürgern aus Holzheim genutzt wurde.

Information über den Bautenstand des Erweiterungsbaus des Kindergarten Pusteblume

Die bauliche Umsetzung ist zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Derzeit werden die Ausbaugewerke hergestellt und ein Großteil davon befindet sich bereits in der Endmontage. Im Moment erfolgt die Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten als letztes Gewerk.

Der beauftragte Architekt Herr Nitzl vom Architekturbüro H + N Architekten, München stellte in der Gemeinderatsitzung die aktuellen Eckdaten des Bauvorhabens vor. Demnach bewegen sich die Baukosten innerhalb der Planung und schließen nach aktueller Kostenfortschreibung ca. 325 T€ günstiger ab.

Ein Umzug in die neuen Räume während des laufenden Kitajahres sei pädagogisch nicht ratsam, daher werden die neuen Räume erst zum neuen Kitajahr im September bezogen.

Information über die Kindertagesstätte Pusteblume

Unser Kindergartenleiter Herr Jörg Mayer berichtete über die bisherige Entwicklung der Kita Pusteblume bzgl. Kinderanzahl, Personalentwicklung, Anstellungsschlüssel, Gruppen, Gruppenaufteilung uvm. und gibt einen Ausblick, wie sich die Situation ab September 2025 aus heutiger Sicht darstellt.

Im Kitajahr 2024/2025 konnten räumlich bedingt nicht alle Holzheimer Kinder bei uns betreut werden. Aufgrund der baulichen Erweiterung, aber auch wegen der positiven Personalentwicklung, ist es ab September 2025 nun möglich, allen 138 Holzheimer Kindern einen Platz zu bieten. In zwei Krippengruppen, vier Kindergartengruppen und einer Hortgruppe wird mit einem Anstellungsschlüssel von 8,5 hervorragende Betreuungsarbeit geleistet werden. Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel bayernweit lag 2023 bei 9,16.

Der Gemeinderat nahm die Entwicklung durchweg mit positiver Resonanz zur Kenntnis. Vielen Dank an das gesamte Team der Kita Pusteblume, das mittlerweile 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst.

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet auf den Flurnummern 1253, 1253/6, 1253/7, Gemarkung Holzheim“, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs

Am östlichen Ortsrand der Gemeinde Holzheim soll ein Baugebiet für 3 Wohnbaugrundstücken auf den Flurstücken Nr. 1253, 1253/6 und 1253/7, Gemarkung Holzheim entstehen.

Anlass der Planung ist der Wunsch, ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage auf einem der Grundstücke zu errichten. Ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung wurde abgeschlossen. Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich ist im unten abgebildeten Übersichtslageplan dargestellt. Er wird im Westen, südwestlich und östlich durch Wohngebäude bzw. im Südwesten durch ein Bauunternehmen begrenzt. Im Süden und Südosten befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Im Norden befindet sich eine Mischung aus Hausgärten und extensiv genutzte Flächen, die teilweise mit Einzelgehölzen bzw. Streuobst überstellt sind.

(s. Bild 1)

Das beauftragte Planungsbüro stellte den Vorentwurf bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.02.2025 zur Beratung vor. Es wurde beschlossen, die festgelegten Änderungswünsche in die Planung einzuarbeiten und dem Gremium erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies erfolgte zwischenzeitlich.

Der Gemeinderat Holzheim beschloss, vorbehaltlich dem Zustandekommen des geänderten städtebaulichen Vertrages mit den Grundstückseigentümern, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet auf den Flurnummern 1253, 1253/6 und 1253/7“, Gemarkung Holzheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Bereich östlich des bestehenden Ortgebietes im Regelverfahren gemäß § 10 BauGB.

Außerdem wird der vorliegende Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand 26.03.2025 gebilligt und soll öffentlich ausgelegt werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung gemäß BauGB sind durchzuführen.

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung

In der Sitzung vom 15.05.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Strombeschaffung durch Teilnahme an der Strombündelausschreibung durch einen Dienstleister über den Bayerischen Gemeindetag durchzuführen.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.

Der Gemeinderat Holzheim hat sich für die Variante 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden und ermächtigte die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen, alle erforderlichen Verträge abzuschließen.

Bauangelegenheit: Abbruch der bestehenden Bebauung und Neubau eines Zweifamilienhauses

Der Gemeinderat Holzheim stimmte dem Abbruch der bestehenden Bebauung sowie dem Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Carports und einem Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 39/2 Gem. Neuhausen zu.

Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Stadel und anschließendem Neubau eines unterkellerten, zweigeschossigen Zweifamilienhauses mit einer Fläche von 13,36 x 9,50 m. Die Firsthöhe beträgt 7,62 m. Das Wohnhaus wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 20° errichtet. Im Westen des Grundstücks ist ein Carport mit einer Fläche von 5,88 m x 3,50 m geplant. Der Carport wird mit einem Flachdach errichtet und einer Höhe von 2,98 m. Ferner wird im östlichen Teil des Grundstücks ein weiterer Carport erstellt. Die Fläche beträgt 7,00 m x 6,70 m. Der zweite Carport wird ebenfalls mit einem Flachdach und einer Höhe von 3,20 m errichtet.

Der Befreiung der Höhenlage für den Erdgeschoßfußboden, des abweichenden Maßes für Dachvorsprünge und der Dachneigung für die Carports wurde zugestimmt. Die Befreiungen für die Firstrichtung und Sprossengliederung wurden ebenfalls erteilt. Alle Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Erwiderung auf die Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm und Voranfrage zur Genehmigungsfähigkeit des Standortes für die geplante Heizzentrale, Antragsteller: Jörg Jehle/Freie Wähler Holzheim

Das bestehende Wärmenetz in der Gemeinde Holzheim wird von den Renergiewerken Holzheim / der Firma GP Joule betrieben und hat sich als eine effiziente und nachhaltige Lösung für die lokale Wärmeversorgung bewährt. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Erweiterung des Netzes geplant, um den Ortsteil Neuhausen mit einer klimafreundlichen Wärmelösung zu versorgen. Eine zentrale Komponente dieser Erweiterung ist der Einsatz einer Großwärmepumpe, die eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung gewährleisten soll.

Der hierfür vom Netzbetreiber vorgesehene Standort der Heizzentrale befindet sich „Am Brühlweg“ im Leibital zwischen den Ortsteilen Holzheim und Neuhausen. Diese Lage wird jedoch von weiten Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen, insbesondere da die Großwärmepumpe eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit sich bringen würde. Aus städtebaulicher und infrastruktureller Sicht wäre ein alternativer Standort westlich des bestehenden Gewerbegebiets deutlich vorteilhafter, da dort eine bessere Verkehrs- und Netzanbindung gegeben wäre. Dieses Gebiet liegt jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Pfuhler, Finninger und Bauernried“ (LSG-PFB), weshalb das Landratsamt dort die Errichtung einer Heizzentrale kategorisch ablehnt.

Die Stellungnahme des Landratsamts Neu-Ulm vom 18.02.2025 wirft jedoch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einige Fragen auf:

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung des Gebiets. Die Nähe zur Staatsstraße sowie zur querenden Autobahn führt bereits zu erheblichen Eingriffen in die Landschaft. Unmittelbar auf der gegenüberliegenden Finninger Flur bestehen zudem bereits umfassend Anlagen zur Energiegewinnung, sodass eine differenziertere Betrachtung notwendig wäre. Hier ist schwer nachvollziehbar, weshalb die Errichtung einer Heizzentrale unmittelbar an der Staatstraße Richtung Autobahn die Eigenart der Landschaft nachhaltig stören oder beeinträchtigen würde.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die unzureichende Abwägung der öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB. Während das Landratsamt ausschließlich die Belange des Naturschutzes als einem Standort im LSG entgegenstehend betont, bleibt unerwähnt, dass in dieser Norm der Naturschutz gleichrangig mit dem Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sowie der Beeinträchtigung des Erholungswertes als entgegenstehender Belang erwähnt wird. Dies bedeutet, dass auch dem Standort „Am Brühlweg“, auf den das LRA als Alternativstandort verweist, öffentliche Belange einer Genehmigungsfähigkeit entgegenstehen würden.

Zusätzlich fehlt in der Stellungnahme jeglicher Bezug auf das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Gemäß § 2 Abs. 3 WPG sind Wärmeerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energiequellen ausdrücklich zu bevorzugen und in Abwägungsprozessen mit absolutem Vorrang zu berücksichtigen. Die geplante Heizzentrale mit einer Großwärmepumpe trägt unmittelbar zur Reduzierung fossiler Brennstoffe bei und unterstützt die gesetzlich verankerte Transformation der Energieversorgung im Rahmen des kommunalen Wärmeplanes. Das Landratsamt hätte diesen Aspekt in seine Stellungnahme aufnehmen und bewerten müssen.

Angesichts dieser Argumente erscheint eine erneute Bewertung der Stellungnahme für erforderlich. Zudem soll eine offizielle Voranfrage zur Genehmigungsfähigkeit des Standorts gestellt werden, um eine verbindliche rechtliche Einschätzung durch die zuständigen Fachbehörden zu erhalten.

Beschluss:

Das Landratsamt Neu-Ulm wird ersucht, seine Stellungnahme vom 18.02.2025 zum Bau einer Heizzentrale im Landschaftsschutzgebiet „Pfuhler, Finninger und Bauernried“ (LSG-PFB) unter Berücksichtigung neuerer gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Regelung des § 2 Abs. 3 WPG und der vorliegenden Abwägungsgründe zu überarbeiten und insbesondere dazu Stellung zu nehmen, ob der bauleitplanerischen Zuweisung der Flächen (Flur Nr. 164,165,166 Gemarkung Neuhausen, gem. beigefügter Flurkarte) westlich des Gewerbegebietes zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Hinderungsgründe entgegen stehen.

(s. Bild 2)

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