Aus der Sitzung vom 17.09.2025

Straßenverkehrsschau
Am 30.07.2025 wurde im Bereich der Gemeinde Holzheim die in zweijährigem Rhythmus anberaumte Straßenverkehrsschau durchgeführt. Anwesend waren Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Neu-Ulm, des Staatlichen Bauamtes Krumbach sowie der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen.
Schulstraße - Verbindungsweg zur Hirbishofer Straße
Im Rahmen der Verkehrsschau 2021 wurde an dieser Stelle vereinbart, Markierungen anzubringen und deren Wirkung auf die Kinder zu beobachten.
Nach Rückmeldung der Schulleitung queren die Schüler auch weiterhin an dieser Stelle die Schulstraße.
Es wurde über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gesprochen. Dies schließt auch die Regelung der Parksituation zwischen den Hs.Nr. 20-40 ein. Konkrete Maßnahmen sollen vor Ort mit dem zuständigen Ansprechpartner der Polizeiinspektion Weißenhorn besprochen und dann umgesetzt werden.
Steinheimer Straße
Die Parksituation in der Steinheimer Straße ist stellenweise schwierig. Lösungsmöglichkeiten sollen im Rahmen der Verkehrsschau erörtert werden.
Es wurde überlegt, die Parkflächenmarkierung südlich der Einmündung des Dürrenlohwegs weiter nach Süden zu verschieben. Dies ist aufgrund der weiter südlich ortseinwärts gelegenen Parkflächenmarkierungen nicht möglich. Als Lösung wurde nur das Einrichten von Parkverbotsbereichen gesehen. Dies muss die Gemeinde entscheiden.
Knotenpunkt Hauptstraße (St 2021) / Steinheimer Straße / Hirbishofer Straße
Ein Bürger hat vorgeschlagen, Gelbblinker anzubringen, um auf die Stoppstelle hinzuweisen.
Im Rahmen der Verkehrsschau konnte vor Ort festgestellt werden, dass die Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) beidseitig aufgestellt und gut erkennbar sind. Zudem wird im Vorlauf mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) samt Zusatzzeichen 1004-32 (Stop in 100 m) auf die nachfolgende Stoppstelle hingewiesen.
Daher wurde einvernehmlich beschlossen, dem Vorschlag nicht zu folgen.
Im gesamten Gemeindegebiet wurden zahlreiche eingewachsene Verkehrszeichen festgestellt. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke müssen zum Rückschnitt aufgefordert werden.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass verschiedene Verkehrszeichen erneuert werden müssen.
Bebauungsplan "Wohngebiet auf den Flur-Nr. 1253, 1253/6, 1253/7 Gem. Holzheim" - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzheim billigte den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.09.2025 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.
Bauantrag: Nutzungsänderung und Umbau einer Doppelgarage zur Wohnung Flur-Nr. 106/7 und 107/8
Am 04.08.2025 gingen bei der Gemeinde Holzheim die Bauantragsunterlagen für das im Betreff genannte Bauvorhaben ein. Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer Wohnbaufläche. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Geplant ist, die bestehende Doppelgarage im EG zur Wohnung umzubauen. Durch den Einzug von Wänden soll neuer Wohnraum geschaffen werden. Weitere bauliche Veränderungen werden am Bestand nicht vorgenommen.
Es sind zwei offene Stellplätze vor der ursprünglichen Garage vorhanden. Auf den Grundstücken 106/7 und 106/8 sind insgesamt lediglich drei Stellplätze möglich. Damit ist die Stellplatzsatzung nicht eingehalten und dem Bauantrag konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
Errichtung einer freistehenden, unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Flur-Nr. 12/2
Am 08.09.2025 gingen bei der Gemeinde Holzheim die Bauantragsunterlagen für das im Betreff genannte Bauvorhaben ein. Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan im Dorfgebiet und liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ortskern Holzheim“.
Geplant ist die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel. Die Werbefläche beträgt 3,83 m in der Breite und 2,77 m in der Höhe. Die Werbefläche soll auf einem Holzuntergerüst montiert werden. Der C-Profistahl wird jeweils in die entsprechenden Fundamentausgrabungen einbetoniert. Dann erfolgt die Montage der Werbefläche. Die Höhe der Anlage ist variabel.
Es handelt sich hierbei um einen wechselnden Plakatanschlag. Die Werbung soll alle 10 bis 12 Tage wechseln.
Da sich das Bauvorhaben an der Staatsstraße befindet, wird das staatliche Bauamt im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Neu-Ulm beteiligt.
Eine Einverständniserklärung des Eigentümers des Baugrundstücks zum Bauvorhaben lag den Antragsunterlagen bei.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Der Plakatanschlagtafel wurde nicht zugestimmt.
Berufung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen am 08.03.2026
Für die am 08.03.2026 stattfindenden Gemeindewahlen ist es erforderlich, eine/n Wahlleiter/in sowie eine/n Stellvertreter/in zu berufen.
Aufgabe des Wahlleiters ist, den Wahlausschuss zu leiten, der über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen sowie nach der Wahl über das endgültige Ergebnis der Gemeindewahlen beschließt.
Der Gemeinderat beruft Frau Ursula Brauchle, Altbürgermeisterin, zur Wahlleiterin für die am 08.03.2026 stattfindenden Gemeindewahlen und Herrn Alexander Keller, ehemaliger Gemeinderat, zum stellvertretenden Wahlleiter.
Neuanlage einer Urnenbaumgrabanlage
Die Urnenbaumgräber in der vorhandenen Urnengrabanlage wurden in den letzten Monaten alle verkauft, deshalb soll auf dem Friedhof in Holzheim eine weitere pflegefreie Urnenbaumgrabanlage angelegt werden. Diese Urnenbaumgräber sind als Gesamtpaket auf einer Rasenfläche mit einem gepflanzten Baum zu erwerben. Das Urnenfeld ist von einer Umrandung eingefasst, mit Rasen angesät und mit einem in der Mitte angepflanzten Baum versehen.
Die neue Grabanlage wird 4,5x4,5m groß sein und ist somit etwas größer als die vorhandene Grabanlage. Es können 18 Urnenbaumgräber im äußeren Kreis angelegt werden, später wenn erforderlich, sollen im inneren Kreis nochmals 12 Urnenbaumgräber hinzugefügt werden. Es sollen die gleichen abschließbaren, zylindrischen Urnenerdkammern aus Edelstahl mit runden Grabtafeln, wie auf dem Friedhof Holzheim bereits vorhanden, verbaut werden.
Das Gremium stimmte zu, dass die Neuanlage der gepflegten Urnenbaumgrabanlage mit 18 Urnenbaumgräbern auf der Rasenfläche zwischen dem Vorplatz und den Familiengräbern angelegt werden soll.
Das Angebot der Firma Urnenbestattungssysteme Walz über 7.839,72€ inkl. MwSt. soll angenommen werden.
Im Anschluss fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.