Sprungziele

Aus der Sitzung vom 17.06.2026

Haushalt 2026

Der Gemeinderat hat den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von rund 9,19 Millionen Euro bleibt die Gemeinde auf einem soliden finanziellen Kurs.

  • Verwaltungshaushalt: 5.863.800 €

  • Vermögenshaushalt: 3.330.400 €

Auch im Jahr 2026 werden keine neuen Schulden aufgenommen, gleichzeitig bleiben die Steuerhebesätze unverändert. 

Ein Schwerpunkt liegt auf Investitionen für das Gemeinwohl, insbesondere im Bereich Kindergarten und Grundschule sowie in der Ortsentwicklung.

Ein wesentlicher Baustein ist die einfache Dorferneuerung. Hier wird gezielt die Ortsmitte gestärkt, wodurch mittel- und langfristig unsere sehr gute Grundversorgung und Infrastruktur in der Gemeinde erhalten wird. Gleichzeitig entstehen neue Perspektiven für die Entwicklung und bessere Nutzung von Wohnraum, wovon insbesondere junge Familien profitieren können.

Zudem wird das Gewerbegebiet Nord entwickelt, um die wirtschaftliche Basis der Gemeinde und ortsansässige Gewerbebetriebe zu stärken. 

Der Haushalt 2026 zeigt damit: Holzheim investiert gezielt in eine lebenswerte Zukunft und stärkt die Gemeinde als attraktiven Wohn- und Lebensort.

 

Wärmenetz der GP-Joule - Heizzentrale

In der Gemeinderatssitzung wurde vom Planungsbüro Stadt-Land-Fritz der Vorentwurf für die Errichtung einer Heizzentrale im Bereich „Brühlweg“ beraten und gebilligt. Das Projekt stellt einen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Nahwärmeversorgung in Holzheim dar.

Die Planung wurde im Vorfeld intensiv durch den Projektträger GP Joule vorbereitet. Dazu gehörten unter anderem umfangreiche Standortuntersuchungen, fachliche Gutachten (u. a. zu Lärm, Artenschutz und Wasser) sowie eine detaillierte Bewertung verschiedener Alternativstandorte. Ziel war es, einen Standort zu finden, der sowohl technisch geeignet als auch mit möglichst geringen Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner verbunden ist.

Ein wesentlicher Bestandteil der Voruntersuchungen war die schalltechnische Bewertung der geplanten Anlage. Diese zeigt, dass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Durch gezielte Maßnahmen – etwa Schalldämmungen an technischen Einrichtungen – können auch nachts die strengeren Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Zudem wurde der Standort bewusst mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gewählt, um mögliche Beeinträchtigungen weiter zu minimieren.

Der Umweltbericht kommt insgesamt zu einem positiven Ergebnis:
Die Auswirkungen auf Natur, Boden, Wasser, Klima und Mensch werden überwiegend als gering eingestuft. Lediglich für das Landschaftsbild ergibt sich aufgrund der neuen technischen Anlage eine mittlere Beeinträchtigung. Gleichzeitig wird dem Projekt eine wichtige Rolle im Hinblick auf den Klimaschutz zugesprochen, da durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen langfristig CO₂-Emissionen reduziert werden können.

Ein besonderer Fokus liegt auf der landschaftlichen Einbindung der Heizzentrale. Rund 60 % der Fläche sind als Grünflächen vorgesehen. Durch Baum- und Strauchpflanzungen sowie extensive Wiesenflächen wird die Anlage in die Umgebung eingebunden und ökologisch aufgewertet. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern.

Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde der nächste Schritt im Verfahren eingeleitet. Nun folgen die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange.

 

Gewerbegebiet Nord: Erschließungsplanung

Die Erschließungsplanung für das geplante Gewerbegebiet Nord wurde vorgestellt.

Grundlage hierfür ist der bereits weit fortgeschrittene Bebauungsplan, der nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung die sogenannte Planreife erreicht hat.

Die Planungen umfassen insbesondere die technische Erschließung des Gebiets. Vorgesehen sind unter anderem:

  • die Verlegung von Schmutzwasserkanal, Trinkwasserleitung sowie Strom- und Telekommunikationsleitungen,

  • der Aufbau einer nachhaltigen Entwässerung mit entsprechenden Leitungstrassen und Versickerungselementen,

  • sowie der Bau der notwendigen Erschließungsstraßen mit Gehwegen und abgestimmten Straßenquerschnitten. 

Auch organisatorische Aspekte der Maßnahme wurden dargestellt. So sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats und eventuell notwendiger Anpassungen – die Bauleistungen zeitnah ausgeschrieben werden, idealerweise noch vor der Sommerpause.

 Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Besprochene Ergänzungen und Änderungen werden noch eingearbeitet, bevor die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt.

 

Bau einer Hackschnitzelhalle

Dem Neubau einer Hackschnitzel-Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 345 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 Geplant ist eine rund 30 x 12 Meter große und 8,25 Meter hohe Rundbogenhalle im Außenbereich auf landwirtschaftlicher Fläche. 

Da der Antragsteller als Landwirt tätig ist, ist das Bauvorhaben nach § 35 BauGB privilegiert und somit grundsätzlich zulässig.

 Zur Einbindung in die Landschaft ist eine Strauchpflanzung vorgesehen.

 

Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses

Gegenstand ist der Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 36/2.

 Geplant ist unter anderem die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit im Obergeschoss. Hierfür soll auf der Süd-Ost-Seite ein separater Zugang mit Außentreppe errichtet werden.

 Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die für die zusätzliche Wohneinheit erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten

Der Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1262/2 wurde erneut behandelt.

Der Gemeinderat hatte sich bereits in 2024 mit dem Vorhaben befasst und aufgrund mehrerer Abweichungen vom Bebauungsplan abgelehnt. Auch die überarbeitete Planung weist weiterhin verschiedene Abweichungen auf:

  • Überschreitung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (geplant sind zwei Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss) 

  • Dachaufbauten trotz zu geringer Dachneigung (29° statt der erforderlichen mindestens 40°)

  • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) 

  • Deutliche Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) 

  • Unklare Einstufung des Dachgeschosses als Nicht-Vollgeschoss ohne entsprechenden rechnerischen Nachweis

  • Planung entspricht weiterhin nicht den Festsetzungen und der Struktur der umgebenden Bebauung

Aufgrund dieser weiterhin bestehenden Abweichungen wurde dem Bauantrag wieder nicht zugestimmt.

 

3D‑gedrucktes Wohnhaus

Es wurde über den Neubau eines 3D‑gedruckten Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1253 beraten. 

Das Vorhaben war bereits im Jahr 2023 Thema, konnte damals jedoch aufgrund fehlenden Baurechts nicht genehmigt werden.

Inzwischen wurde ein entsprechender Bebauungsplan geschaffen.

 Im Rahmen der aktuellen Beratung wurde insbesondere die deutliche Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl thematisiert. Es ist schwer nachvollziehbar, dass diese erhebliche Abweichung entsteht, obwohl der Bauantragsteller selbst die Bauleitplanung in Auftrag gegeben hatte.

Der Gemeinderat entschied, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben nicht zu erteilen.

 

Im Nachgang fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.

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