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Aus der Sitzung vom 10.12.2025

Bebauungsplan "Wohngebiet auf den Flur-Nr. 1253, 1253/6, 1253/7 Gemarkung Holzheim"

Zur 2. Anhörung am Bauleitverfahren für dieses Wohngebiet wurden von der Planungsfirma Kling Consult 23 Behörden beteiligt.

Vom Bayerischen Bauernverband, von der LEW Verteilnetz GmbH und von der Vodafone GmbH wurden Anregungen vorgebracht.

Von der Öffentlichkeit gab es keine Rückmeldung.

Die Stellungnahmen der Behörden ergingen zur Kenntnis. Die Hinweise wurden bereits in den textlichen Hinweisen bzw. in der Begründung ergänzt.

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet auf den Flurnummern 1253, 1253/6 und 1253/7“, Gemeinde Holzheim in der Fassung vom 17.09.2025 mit redaktionellen Ergänzungen vom 10.12.2025 unter Voraussetzung des Zustandekommens benötigter Sondervereinbarungen für die späteren Hausanschlüsse für die einzelnen Grundstücke.

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.

Nutzungsänderung und Umbau einer Doppelgarage zur Erweiterung der im Obergeschoss

bestehenden Wohnung auf dem Grundstück Flur-Nr. 106/7 und 106/8 Gemarkung Holzheim

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2025 hat sich das Gremium über dieses Bauvorhaben beraten.

Geplant ist, die bestehende Doppelgarage im EG zur Wohnung umzubauen. Durch den Einzug von Wänden soll neuer Wohnraum geschaffen werden. Weitere bauliche Veränderungen werden am Bestand nicht vorgenommen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, da auf Grund der eingereichten Unterlagen eine zweite Wohnung entstand und dadurch die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wurde.

Nun teilte das Landratsamt nach Prüfung mit, dass der Entwurfsverfasser bzw. der Bauherr eine Erklärung vorgelegt hat, dass auf den Grundstücken Flur-Nr. 106/7 und 106/8 Gem. Holzheim nur eine Wohneinheit beibehalten wird und durch den Bauantrag nur erweitert wird. Somit ist die Stellplatzsatzung eingehalten und das Landratsamt kommt somit zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Der Gemeinderat erteilte auf Grund der zusätzlichen Erklärung des Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen.

Stellungnahme zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung

Windenergie nach Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil auch die Ergänzung zur Raumnutzungskarte des Regionalplans Donau-Iller sowie der Umweltbericht. Diese Unterlagen standen im Anhörungszeitraum zur Einsicht und zum Herunterladen auf der Webseite unter rvdi.de zur Verfügung.

Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme vom 10.11.2025 bis 09.12.2025 abzugeben. Nach Art. 16 Abs. 6 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfes abgegeben werden. Die Stellungnahme ist an den Regionalverband Donau-Iller zu richten. Nach Ablauf der genannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht nach Art. 16 Abs. 3 Satz 3 BayLplG i. V. m. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Nach dem ersten Anhörungsverfahren sind Teilflächen des Vorranggebiets Michelseck herausgefallen, insbesondere im nördlichen Bereich in Richtung Remmeltshofen und Roth,außerdem Teilflächen im geplanten Vorranggebiet Eschach.

Da die Frist zur Abgabe der Stellungnahme bereits vor dem Sitzungstermin endet, wurde seitens des Regionalverbands Donau-Iller angeboten den Sachvortrag im Vorfeld ohne Beschlussergebnis innerhalb der Abgabefrist einzureichen. Dies ist Anfang Dezember erfolgt.

Es wurde folgende Stellungnahme beschlossen:

  • Die Abstandsflächen zur Wohnbebauung im Süden von Holzheim müssen aus Sicht der Gemeinde dringend überprüft werden. Das Windvorranggebiet "Michelseck" befindet sich weniger als 800 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Für dieses Gebiet ist auch der rechtskräftige Bebauungsplan „Beim Dorf“ vorhanden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPlG) sind ausreichende Abstände zu Wohngebieten zwingend erforderlich, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anwohner zu schützen. Die Unterlagen im Geoinformationssystem zeigen, dass die geforderten Abstände nicht eingehalten sind. Die Gemeinde Holzheim bittet um eingehende Prüfung und um entsprechende Anpassung in den Festsetzungen des Regionalplans für die Windvorranggebiete.
  • Auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 24, Gem. Neuhausen wurde zwischenzeitig ein neues Stallgebäude errichtet, wodurch weitere Emissionen entstehen können und eine Entwicklungsmöglichkeit für Wohnbauflächen weiter einschränkt.
  • Des Weiteren ist durch bereits vorhandene Einschränkungen wie das Landschaftsschutzgebiet und die Grünzäsur eine weitere Entwicklung für Wohnbauland für die Gemeinde Holzheim nur noch auf der Ostseite möglich sofern die fingerförmige Vorrangfläche Michelseck Richtung Westen zum Tragen kommt.

Die Gemeinde Holzheim bittet daher auf Grund der vorgenannten Einschränkungen hinsichtlich deren Entwicklungsmöglichkeit um eine Berücksichtigung in den Festsetzungen des Regionalplans.

Überschwemmungsgebietsermittlung für die Leibi in der Gemeinde Holzheim - Vergabe der Planungsleistung

In der Sitzung vom 24.07.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Hochwasserschutzberechnungen für die Leibi durch ein Ingenieurbüro durchführen zu lassen und die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zu beantragen.

Zwischenzeitlich wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Es wurden sechs Ingenieurbüros angeschrieben und drei Angebote sind eingegangen. Nach Prüfung und Wertung stellt das Angebot des Ingenieurbüros Kokai GmbH, Weilheim i.OB, mit ca. 26.000 € das wirtschaftlichste Angebot dar.

Beim Wasserwirtschaftsamt wurde bereits der Förderantrag eingereicht.

Der Gemeinderat Holzheim hat den Auftrag für die Überschwemmungsgebietsberechnung an das Ingenieurbüros Kokai GmbH, Weilheim i.OB, vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung im nächsten Haushalt sowie der Förderzusage durch das Wasserwirtschaftsamt (Freistaat Bayern).

Anlagenpachtvertrag mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) über einen Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle

Der Pachtvertrag wurde erst wenige Tage vor der Sitzung vom AWB an die Verwaltung übermittelt und musste auf Grund von Unstimmigkeiten und unvollständiger Angaben vertagt werden.

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Holzheim

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehreinnahmen durch höhere Hebesätze generiert werden. Um eine Erhöhung der Hebesätze zu vermeiden, müssen die angemeldeten Haushaltmittel geprüft und gekürzt werden.

Nach aktuellen Berechnungen wird der Haushalt 2026 in der Gemeinde Holzheim um ca. 40.000 € nicht ausgeglichen sein. Der Gemeinderat hat sich für eine Kürzung der angemeldeten Haushaltsmittel entschieden. Die Hebesätze werden nicht erhöht.

Erhöhung der Zuwendung der Gemeinde Holzheim für die Musikschule Nersingen

Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nersingen, der Gemeinde Holzheim sowie der Musikschule Nersingen e.V. wird hier die musikalische Früherziehung in der Kita und darüber hinaus sichergestellt. Dafür erhält die Musikschule Nersingen derzeit einen Zuschuss in Höhe von 2.600 Euro.

Aufgrund der gestiegenen Ausgaben wurde das Jahr 2024 nachkalkuliert und ein Defizit von ca. 5.000 € (nur Personalkosten) für 58 Holzheimer Schüler festgestellt. Die letzte Kostenerhöhung konnte nicht ermittelt werden. Diese liegt mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zurück.

Den Großteil der Verwaltungskosten trägt die Gemeinde Nersingen. Eine Kostenerhöhung war zu erwarten und nachdem schon mehrere Jahre keine Erhöhung erfolgte, die Mittel für die musikalische Früherziehung unserer Kinder gut eingesetzt werden, wurde der Kostenübernahme zugestimmt.

Im Anschlussfand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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