- +49 7302 9600-96
- ewo@vg-pfaffenhofen.de
Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth