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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

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  • ewo@vg-pfaffenhofen.de
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    Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
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Rathaus Holzheim

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