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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

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Rechtsbehelf
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

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Rathaus Holzheim

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Bürgerservice Holzheim

Bernadette Schmid

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Standesamt

Renate Schweiggert

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Friedhofsverwaltung, Gewerbeamt

Heidrun Sonntag

Bürgerservice Holzheim

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