Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogeenen Bebauungsplanes "Nahwärmeversorung am Brühlweg" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Holzheim

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Holzheim | ||||||||||||
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Abbildungen ohne Maßstab) Die Gemeinde Holzheim hat am 20.05.2026 beschlossen, zur Realisierung des Nahwärmenetzausbaues in Holzheim einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Im Parallelverfahren wird hierzu der Flächennutzungsplan der Gemeinde Holzheim geändert. Es wurde bisher die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange samt Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und abgewogen sowie die Unterlagen zur Planung entsprechend überarbeitet und ergänzt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2026 die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung jeweils in der Fassung vom 14.10.2026 gebilligt und die Durchführung des weiteren Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit dem Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“ und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils mit Begründung, werden gemäß §3 Abs. 2 BauGB von Montag, den 02.11.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 03.12.2026 im Internet unter www.holzheim-nu.de/buergerservice/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist sowohl im Rathaus Holzheim, Kirchstraße 14, 89291 Holzheim, während der üblichen Öffnungszeiten als auch im Rathaus des Marktes Pfaffenhofen a.d. Roth, Bauamt, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich aus. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nicht freizugängliche Normen, Arbeitsblätter und Regelwerke, die zur Nachvollziehbarkeit der Planungsunterlagen relevant sind, bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten werden. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das mit der Durchführung der Beteiligung betraute Planungsbüro Stadt Land Fritz, Friedberg (beteiligungen@stadt-land-fritz.de) und an das Rathaus (bauamt@vg-pfaffenhofen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan/FNP-Änderung „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß § 2 a BauGB die Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung liegen bisher vor und sind jeweils als Anlagen dem Entwurf zum BP und zur Flächennutzungsplanänderung beigelegt:
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen vom Gemeinderat behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Satzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Holzheim, 28.10.2026 Thomas Hartmann, Erster Bürgermeister
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Bekanntmachung Auslegung Nahwärmeversorgung am Brühlweg neu