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Bekanntmachung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Holzheim

Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Abbildungen ohne Maßstab)

Die Gemeinde Holzheim hat am 21.01.2026 beschlossen, zur Ausweisung von Gewerbeflächen für das Gebiet „Gewerbegebiet Nord“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gem. §10 BauGB durchgeführt. Es werden zwei Verfahrensschritte gem. §3 Abs. 1 BauGB/§ 4 Abs. 1 BauGB und §3 Abs. 2 BauGB/§4 Abs. 2 BauGB durchgeführt sowie ein Umweltbericht erstellt.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In diesem Zuge wird die Änderung für einen größeren Bereich vorgenommen, um sowohl eine Weiterentwicklung des nördlichen Gemeindegebietes als auch die Anbindung an die Siedlungsstrukturen zu gewährleisten. Diese Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zu o.g. Verfahrensablauf durchgeführt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.01.2026 die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Nord“ und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils mit Begründung, werden gemäß §3 Abs. 1 BauGB

von Montag, den 16.02.2026 bis einschließlich Montag, den 16.03.2026 im Internet unter

www.holzheim-nu.de/communice-news/news

veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist sowohl im Rathaus Holzheim, Kirchstraße 14, 89291 Holzheim, während der üblichen Öffnungszeiten als auch im Rathaus des Marktes Pfaffenhofen a.d. Roth, Bauamt, Zimmer 7, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich aus. 

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) statt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das mit der Durchführung der Beteiligung betraute Planungsbüro Josef Tremel, Augsburg (peter.s.nardo@ib-tremel.de) und an das Rathaus (bauamt@vg-pfaffenhofen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan/FNP-Änderung „GE Nord“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Nach Abschluss der frühzeitigen Auslegung werden die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen vom 
Gemeinderat behandelt. 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Holzheim, 09.02.2026                                            Thomas Hartmann, Erster Bürgermeister

 

 

 

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