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Gemeinde Holzheim

Aus der Sitzung vom 14.10.2026

TOP 1 – Nahwärmeversorgung am Brühlweg: Stellungnahmen ausgewertet

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Nahwärmeversorgung am Brühlweg. Im Zuge der Beratungen wurden die Stellungnahmen von Behörden, Fachstellen und Bürgerinnen und Bürgern zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans ausgewertet. Dabei standen insbesondere Fragen des Hochwasser-, Natur- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes sowie der landschaftlichen Einbindung der Anlage im Mittelpunkt.

Die eingegangenen Hinweise wurden geprüft und die Planunterlagen entsprechend ergänzt. Unter anderem wurden zusätzliche Regelungen zum Lärm- und Vogelschutz, zur Eingrünung der Anlage sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufgenommen.

Außerdem wurden aktuelle Untersuchungen zum Hochwasserschutz der Leibi sowie ergänzende Schall- und Geruchsgutachten berücksichtigt. Die Ergebnisse bestätigen nach den vorliegenden Gutachten, dass die vorgesehenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Der Gemeinderat behandelte sämtliche eingegangenen Stellungnahmen und beschloss die vorgeschlagenen Abwägungen. Die Planunterlagen werden entsprechend überarbeitet und für die weiteren Verfahrensschritte ergänzt.

Für Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere relevant, dass Themen wie Hochwasserschutz, Verkehrsbelastung, Lärmschutz, Natur- und Artenschutz sowie die Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild im Rahmen des Verfahrens geprüft und berücksichtigt wurden.

 

TOP 2 – Entwurf zur Heizzentrale in Neuhausen wird öffentlich ausgelegt

Der Gemeinderat befasste sich mit dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahwärmeversorgung am Brühlweg“ sowie der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans.

Geplant ist die Errichtung einer Heizzentrale zwischen den Ortsteilen Holzheim und Neuhausen. Die Anlage soll künftig die Wärmeversorgung erweitern und zusätzliche Kapazitäten für das bestehende Nahwärmenetz schaffen. Hierfür ist die Ausweisung einer Fläche für Versorgungsanlagen erforderlich.

In den Entwurf wurden die Ergebnisse der vorherigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie verschiedene Fachgutachten eingearbeitet. Unter anderem wurden Regelungen zum Hochwasser- und Grundwasserschutz, zum Lärm- und Vogelschutz sowie zur Eingrünung und landschaftlichen Einbindung der Anlage aufgenommen.

Der Gemeinderat billigte die vorliegenden Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen und Hinweise oder Anregungen in das weitere Verfahren einzubringen.

 

TOP 3 – Kaltwintergarten genehmigt

Für das Grundstück Fl.-Nr. 224/3, Gemarkung Holzheim, wurde die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Kaltwintergartens beantragt. Geplant ist ein unbeheizter Anbau mit einer Grundfläche von rund 28 m² an der Südseite des bestehenden Wohnhauses.

Das Grundstück liegt innerhalb einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 4 – Genehmigungsfreistellungsverfahren für ein Einfamilienhaus mit Carport

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 645/7 im Baugebiet „An der Leibi“.

Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit Satteldach sowie eines Carports und eines zusätzlichen Stellplatzes. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans.

Für den Carport wurde jedoch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Hintergrund ist, dass dieser mit einem Flachdach ausgeführt werden soll. Für vergleichbare Bauvorhaben wurden bereits in der Vergangenheit entsprechende Befreiungen erteilt.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der beantragten Befreiung für die Dachgestaltung des Carports zu.

 

TOP 5 – Gemeinde setzt auf Innenentwicklung

Die Schaffung von Wohnraum und die Weiterentwicklung der Gemeinde sind dem Gemeinderat seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen für die Ausweisung neuer Baugebiete in den vergangenen Jahren deutlich verändert.

Während Neubaugebiete früher vergleichsweise einfach entwickelt werden konnten, verlangen gesetzliche Vorgaben und Anforderungen der Landes- und Regionalplanung heute eine nachvollziehbare Begründung für jede weitere Entwicklung am Ortsrand. Zunächst müssen vorhandene Potenziale innerhalb der bestehenden Ortslagen betrachtet und genutzt werden. Dazu zählen insbesondere Baulücken, leerstehende Gebäude, Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie ungenutzte Grundstücke.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Gemeinde das Ziel, die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten in Holzheim und Neuhausen systematisch zu erfassen und weiterzuentwickeln. Dabei greifen verschiedene laufende Projekte ineinander. Über das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK), die vorbereitenden Untersuchungen und die ‘Einfache Dorferneuerung’ sollen bestehende Entwicklungsaufgaben innerhalb der Orte abgearbeitet, die Ortskerne gestärkt und Potenziale für zusätzlichen Wohnraum aktiviert werden.

Mit einem Grundsatzbeschluss bekannte sich der Gemeinderat zur vorrangigen Innenentwicklung. Gleichzeitig wurde betont, dass die Gemeinde auch künftig eine angemessene Wohnraumentwicklung ermöglichen möchte. Die konsequente Nutzung der vorhandenen Potenziale soll die Voraussetzungen schaffen, künftig erforderliche Entwicklungsschritte auch über die bestehenden Ortsgrenzen hinaus fachlich begründen und umsetzen zu können.

Langfristig kann dieser Weg dazu beitragen, die Ortskerne zu stärken, vorhandene Infrastruktur besser zu nutzen und gleichzeitig Perspektiven für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu schaffen.

 

TOP 6 – Innenentwicklungskonzept für Holzheim wird ausgeschrieben

Der Gemeinderat hat die nächsten Schritte zur Erstellung eines Innenentwicklungskonzepts für die Gemeinde Holzheim festgelegt. Das Konzept soll aufzeigen, wie sich die Ortsteile Holzheim und Neuhausen innerhalb der bestehenden Siedlungsflächen weiterentwickeln können.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Ortskerne, leerstehende oder untergenutzte Gebäude, Baulücken sowie mögliche Nachverdichtungen. Darüber hinaus sollen Entwicklungsperspektiven für ausgewählte Bereiche untersucht werden.

Vorgesehen sind außerdem eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft, die Einbindung von Grundstückseigentümern sowie die Erarbeitung konkreter Maßnahmen für die zukünftige Ortsentwicklung. Ergänzend sollen Ansätze zur Klimaanpassung, etwa zur Begrünung, Entsiegelung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität, entwickelt werden.

Das Gremium beschloss die Ausschreibungsunterlagen und beauftragte die Verwaltung, geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Nach Vorstellung der Konzepte wird der Gemeinderat über die Vergabe entscheiden.

Für die Erstellung des Innenentwicklungskonzepts werden Gesamtkosten von maximal 150.000 Euro erwartet, wobei 80 % der Kosten über Förderprogramme des Freistaats Bayern finanziert werden, sodass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf voraussichtlich 30.000 Euro reduziert.

Für Bürgerinnen und Bürger bietet das Projekt die Möglichkeit, sich aktiv in die künftige Entwicklung der Gemeinde einzubringen. Geplant sind unter anderem Informationsveranstaltungen, eine Bürgerbefragung sowie weitere Beteiligungsformate. Das Konzept soll die Grundlage für die zukünftige Ortsentwicklung bilden und gleichzeitig dazu beitragen, Fördermöglichkeiten für spätere Projekte zu erschließen.

 

TOP 7 – Strombeschaffung für die Jahre 2028 und 2029

Die bestehenden Stromlieferverträge der Gemeinde laufen Ende 2027 aus. Daher musste über die weitere Strombeschaffung für die Jahre 2028 und 2029 entschieden werden.

Wie bereits in der vergangenen Ausschreibungsrunde soll die Beschaffung über eine Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags erfolgen. Im Rahmen der Beratung wurden unterschiedliche Beschaffungsmodelle vorgestellt.

Bei der sogenannten Stichtagsbeschaffung wird die gesamte benötigte Strommenge zu einem festgelegten Zeitpunkt eingekauft. Dies bietet zwar frühzeitig Planungssicherheit, birgt jedoch das Risiko, dass der Einkauf zu einer ungünstigen Marktsituation erfolgt. Bei der Tranchenbeschaffung wird die Strommenge dagegen in mehreren Teilmengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft. Dadurch werden Preisschwankungen besser ausgeglichen und das Beschaffungsrisiko verteilt.

Darüber hinaus standen verschiedene Stromqualitäten zur Wahl. Neben konventionellem Strom konnten auch unterschiedliche Ökostromvarianten gewählt werden. Für die Gemeinde wurde ermittelt, dass die Lieferung von 100 Prozent Ökostrom ohne Neuanlagenquote bei einem jährlichen Stromverbrauch von rund 115.000 Kilowattstunden Mehrkosten von etwa 230 Euro pro Jahr verursacht. Für Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 30 Prozent wären Mehrkosten von rund 288 Euro pro Jahr zu erwarten gewesen.

Nach Abwägung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit entschied sich der Gemeinderat für die Tranchenbeschaffung sowie für 100 Prozent Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Damit wird die Gemeinde weiterhin vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt, ohne die höheren Kosten einer zusätzlichen Förderung von Neuanlagen zu tragen.

Die gemeinsame Beschaffung mit anderen Kommunen dient dazu, wirtschaftliche Konditionen zu erzielen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

 

TOP 8 – Jahresbetriebsplanung für die kommunalen Wälder beschlossen

Der Gemeinderat befasste sich mit den Jahresbetriebsplanungen 2027 für die kommunalen Wälder in Holzheim und Neuhausen. Die Planungen werden jährlich durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt und bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Waldflächen.

Im Nutzungsrechtewald Holzheim stehen weiterhin die Folgen des Borkenkäferbefalls im Mittelpunkt. Geplant sind die Aufarbeitung von Schadholz, die Pflege junger Waldbestände sowie weitere Aufforstungsmaßnahmen zur Entwicklung klimaangepasster und widerstandsfähiger Mischwälder.

Im Nutzungsrechtewald Neuhausen ist im kommenden Jahr eine Jungbestandspflege vorgesehen, um die Entwicklung der nachwachsenden Bäume zu fördern und die Waldstruktur langfristig zu verbessern. Im Gemeindewald Holzheim sind derzeit keine Maßnahmen geplant.

Mit der Zustimmung des Gemeinderats wurden die Jahresbetriebsplanungen für 2027 genehmigt. Für den Nutzungsrechtewald Holzheim wird ein geplanter Überschuss von rund 1.170 Euro erwartet. Im Nutzungsrechtewald Neuhausen wird mit einem Überschuss von rund 310 Euro gerechnet.

Die vorgesehenen Maßnahmen dienen dem langfristigen Erhalt und der Entwicklung stabiler, klimaangepasster Waldbestände sowie einer nachhaltigen Bewirtschaftung der kommunalen Wälder.

 

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentiche Sitzung statt.

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