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Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 05.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth
VG Pfaffenhofen a.d.Roth