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Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 20.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Planen und Bauen
VG Pfaffenhofen a.d.Roth