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Straußwirtschaft; Anzeige

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

  • +49 7302 9600-96
  • ewo@vg-pfaffenhofen.de
  • Montag 09:00 - 12:00
    Dienstag 09:00 - 12:00
    Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 12:00

Rathaus Holzheim

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