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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

  • +49 7302 9600-96
  • ewo@vg-pfaffenhofen.de
  • Montag 09:00 - 12:00
    Dienstag 09:00 - 12:00
    Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 12:00

Rathaus Holzheim

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