Baugebiet; Erschließung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Stand: 07.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
stellvertretender Abteilungsleiter
- +49 7302 9600-24
- +49 7302 9600-96
- E-Mail senden
- Zimmer 6