Werkausschuss beschließt Änderungen der Gebührensatzung

Durch die Änderung des Kalkulationszeitraums werden die Gebühren zunächst deutlich niedriger als geplant
Der Werkausschuss des Neu-Ulmer Kreistags hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 25.06.2025, Änderungen der Abfallgebührensatzung, die ab 01.01.2026 in elf Kommunen des Landkreises gelten wird, beschlossen. Für viele Haushalte werden die Abfallgebühren damit deutlich günstiger als dies ursprünglich geplant war. Grund dafür ist vor allem der gewählte Kalkulationszeitraum, der von ursprünglich drei auf zwei Jahre reduziert wurde.
Insbesondere über hohe Stromerlöse, die über das Müllheizkraftwerk (MHKW) erzielt wurden, ergab sich in den vergangenen Jahren eine Überdeckung von ca. 12 Millionen Euro. Diese wird nun nicht – wie ursprünglich vorgesehen – über drei Jahre verteilt an die Gebührenzahler zurückerstattet, sondern nur über zwei, wodurch sich niedrigere Gebühren für die nächsten beiden Jahre ergeben. Hintergrund ist, dass die Abfallwirtschaft kostendeckend arbeiten muss. Das heißt, wenn Überdeckungen entstehen, müssen diese im nächsten Kalkulationszeitraum Eingang finden und berücksichtigt werden.
Beschlossen wurde außerdem, die Zahl der Mindestleerungen von zwölf auf acht Leerungen pro Jahr zu senken sowie die Umwandlung des Wertstoffhofs in Illertissen zu einem zweiten Entsorgungszentrum zunächst zu streichen und die Öffnungszeiten wie bislang beizubehalten. Zudem soll das neue System ab 2026 noch einmal kritisch überprüft und eine Gegenüberstellung zu möglichen alternativen Gebührensystemen wie beispielsweise einer rein behälterbezogenen Gebühr dem Werkausschuss vorgestellt werden. Eine erneute Umstellung wäre ab 2028 somit grundsätzlich möglich.
Aufgrund der geänderten Satzung werden nun alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der rückübertragenden Gemeinden erneut angeschrieben. Die Schreiben mit der Bedarfsabfrage werden voraussichtlich Mitte bis Ende Juli versendet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, diese so schnell wie möglich auszufüllen und zeitnah zurückzuschicken, damit rechtzeitig alle notwendigen Vorbereitungen für die Umstellung auf das neue System erfolgen können.
Landrätin Eva Treu äußert sich zufrieden über den Beschluss, den der Werkausschuss mit deutlicher Mehrheit gefasst hat: „Die Kalkulation auf nun nur zwei Jahre bietet uns die Möglichkeit, das neue System zeitnah zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.“ Es habe zwar auch gute Gründe für die ursprünglich gewählte 3-jährige Kalkulationsperiode gegeben, vor allem sollte damit ein hoher Preissprung im Anschluss verhindert werden, doch die bundespolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit der ersten Beschlussfassung ebenfalls geändert. „Wir können nicht vorhersagen, welche gesetzlichen Vorgaben in den kommenden Jahren gelten werden, deshalb sind wir mit einem kürzeren Kalkulationszeitraum flexibler aufgestellt“, sagt Landrätin Eva Treu.
Werkausschuss, Abfallwirtschaftsbetrieb und Landrätin Treu weisen dennoch deutlich darauf hin, dass nach den zwei Jahren mit höheren Gebühren gerechnet werden muss.
Mit Beginn des Jahres 2026 wird die seit mehreren Jahren vorbereitete Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Landkreiskommunen Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn auf den Landkreis Neu-Ulm vollzogen. Die meisten Bürgermeister der betroffenen Kommunen waren in der Sitzung des Werkausschusses anwesend und haben sich in einer gemeinsamen Erklärung ebenfalls für den Wechsel zur 2-jährigen Kalkulationsperiode ausgesprochen.
Die Details werden in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt, zu der der Landkreis Neu-Ulm sowie der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm an folgenden Terminen einladen:
- Freitag, 27. Juni 2025, 18:00 Uhr, Rothtalhalle Buch, Schulstraße 1
- Samstag, 28. Juni 2025, 10:00 Uhr, Fuggerhalle Weißenhorn, Rue de Villecresnes 2
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWB:
Pressemeldung des Landratamts Neu-Ulm