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Informationen zur Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

  • Verwaltungsgemeinschaft
Foto: Pixabay

Hinweise zur Ausgabe, zum Versand und zur Rücksendung von Briefwahlunterlagen

Wegen der verkürzten Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge können die Stimmzettel für die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 erst relativ spät gedruckt werden. Voraussichtlich werden die Stimmzettel erst vom 06.02. – 08.02.2025 an die Gemeinden ausgeliefert.

Eine Abholung sowie der Versand der Briefwahlunterlagen ist aus diesem Grund voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen (z.B. mittels des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes) ist erst ab dem 03.02.2025 möglich.

Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen sicher rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen, raten wir zudem zu einem frühzeitigen Rückversand der Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten zu berücksichtigen.

Der Wahlbrief kann aber auch selbst im Rathaus abgegeben werden bzw. in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Als weitere Alternative gibt es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.

Bitte beachten Sie: Es liegt in der Verantwortung des Wählers, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Kommune eingeht!

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