Bekanntmachung

Mariä Himmelfahrt
ein Feiertag in den Gemeindegebieten des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth und der Gemeinde Holzheim
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat im Rahmen des Zensuses 2022 festgestellt, dass in beiden Gemeinden zum Stichtag 15.05.2022 mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 FTG auch weiterhin ein gesetzlicher Feiertag im Markt Pfaffenhofen a.d.Roth und der Gemeinde Holzheim.
Dies wird hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FTG öffentlich bekannt gemacht.