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Aus der Sitzung vom 26.04.2023

    Bauanfrage: Um- und Anbau eines Einfamilienhauses Flur.-Nr. 1276/1 Gemarkung Holzheim

     

    Am 27.03.2023 ging im Rathaus Pfaffenhofen die Bauvoranfrage ein und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am nordöstlichen Ortsrand“.

     

    Geplant ist ein Anbau südlich des bestehenden Einfamilienhauses. Der Anbau hat eine Fläche von ca. 6,85 m x 3,50 m und wird mit einem Flachdach errichtet. Außerdem werden zwei Dachgauben auf der Ost- und Westseite des EFH erstellt. Die Gaube auf der Westseite hat eine Breite von 4,50 m, die Gaube auf der Ostseite 2,00 m.

     

    Folgende Befreiungen sind für den An- und Umbau erforderlich:

    • Breite der Dachgauben
    • Mindestabstand der westlichen Dachgaube zur Stirnseite des Gebäudes
    • Anbau ist zweigeschossig geplant, nach BBP ist nur ein Vollgeschoss zulässig
    • Flachdach anstatt Satteldach
    • Traufhöhe und Kniestock
    • Einhaltung der Stellplatzverordnung nicht ersichtlich

     

    Auf Grund der Vielzahl der notwendigen Befreiungen aber hauptsächlich wegen der zweigeschossigen Bauweise stimmte der Gemeinderat dieser Voranfrage nicht zu.

     

    Pflegekonzept der kommunalen Grünflächen zur Verbesserung der Biodiversität

     

    Durch die Verwaltung und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm wurde ein Konzept zur Pflege der kommunalen Grünflächen und von Flächen entlang von Verkehrsflächen erarbeitet.

     

    Ziele dabei sind:

    • Erhöhung des Nahrungsangebotes für Insekten
    • Erhöhung des Lebensraumangebotes für Insekten – auch zum Überwintern
    • Kein höherer Arbeitsaufwand im Vergleich zur bisherigen Pflege

     

    Im Konzept werden die kommunalen Grundstücke in verschiedene Flächenkategorien eingeteilt und jeweils entsprechende Pflegemaßnahmen vorgeschlagen.

    Die Pflegemaßnahmen werden aktuell durch den Bauhof ausgeführt. Um bestimmte Maßnahmen wie z.B. Mähen statt Mulchen umzusetzen, sind zusätzliche Maschinen erforderlich, die im Haushalt 2023 nicht berücksichtigt sind.

     

    Die Umsetzung der im Pflegekonzept beinhalteten Maßnahmen kann daher nur schrittweise erfolgen. Zudem ändert sich durch die aufgeführten Pflegemaßnahmen auch der Arbeitsaufwand. Z.B. wird für die nur noch einseitig und weniger häufig durchzuführenden Mulcharbeiten an Wegrändern und Gräben weniger Arbeitszeit benötigt. Werden hingegen Flächen nicht mehr gemulcht, sondern gemäht und das Mähgut abgefahren, ergibt sich ein höherer Arbeitsaufwand. Die Umsetzbarkeit muss daher vor der Beschaffung anderer Arbeitsmaschinen noch mit dem Bauhof abgestimmt werden.

    Dem Pflegekonzept wurde aber unabhängig davon zugestimmt, damit alle kostenneutralen Maßnahmen bereits dieses Jahr umgesetzt werden können.

     

    Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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