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Aus der Sitzung vom 25.06.2025

    Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Bedarfsanerkennung der Gemeinde Holzheim

    Nach Art 7 Abs. 1 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen.

    Das Landratsamt Neu-Ulm hat für den Kindergarten Pusteblume am 08.11.2024 eine befristete Betriebserlaubnis bis zur Inbetriebnahme des Neubaus erteilt. Danach kann die Einrichtung von maximal 122 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt gleichzeitig besucht werden.

    Die Platzbelegung ist bisher wie folgt festgelegt:

    - Kinderkrippe (in der Kirchstraße 14): 28 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren

    - Kindergarten (in der Schulstraße 32): 74 Kinder im Alter von 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt

    - Hort (in der Schulstraße 32): 20 Schulkinder im Alter von 6 bis 10 Jahren

    Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 soll der bis dahin fertiggestellte Erweiterungsbau des Kindergartens Pusteblume, Schulstraße 32, zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.

    Die Bedarfsanerkennung durch den Gemeinderat ist Voraussetzung für die neue Betriebserlaubnis vom Landratsamt Neu-Ulm ab dem Kindergartenjahr 2025/2026. Zudem ist die Platzanerkennung Voraussetzung für die kindbezogene staatliche Förderung.

    Der Gemeinderat Holzheim erkennt für den Kindergarten Pusteblume, Schulstr. 32, 89291 Holzheim ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 folgende Plätze als Bedarf an:

    28 Krippenkindplätze

    90 Regelkindplätze

    25 Schulkindplätze

     

    Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gemeindeentwicklungskonzept:

    Aufstellung von zwei Mitfahrbänken in Holzheim

    Das Gemeindeentwicklungskonzept enthält eine Übersicht über verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung. Unter anderem ist unter Punkt I6 die Aufstellung von Mitfahrbänken in Holzheim vorgesehen. Diese sollen in der Hauptstraße bei den Bushaltestellen / Dorfladen errichtet werden.

    Mehrere Ratsmitglieder berichteten aus anderen Kommunen, dass die Mitfahrbänke nicht entsprechend angenommen werden. Sowohl Aussagen von Bürgern aus den Kommunen, als auch eigene Wahrnehmungen, wie z.B. die Mitfahrbank in Steinheim, die immer leer scheint, bestätigen das.  Deshalb werden die Mitfahrbänke nicht umzusetzen.

    Aufstellung eines Bücherschranks und „Zu verschenken“-Schranks am Dorfplatz in Holzheim

    Der Punkt D6 im Gemeindentwicklungskonzept sieht die Aufstellung eines Bücherschranks und „Zu verschenken“-Schranks am Dorfplatz in Holzheim vor.

    Es wurden eigens dafür konzipierte Schränke vorgestellt, die von zwei Seiten aus zugänglich sind, entsprechend dicht sind und je nach Ausführung 200 bis 450 Bücher aufnehmen können. Mit ansprechendem Design kosten diese Schränke zwischen 4.400 € und 7.800 €. Alternativ kostet eine Retrotelefonzelle 1.500 €, allerdings fehlen innen die Regale für die Bücher. Von ganz einfachen Lösungen, wie alten Schaltkästen, oder Spint Schränken wurde abgesehen, da hier die Dichtigkeit nicht gegeben ist und die Bücher im Freien Schaden nehmen.

    Vom früheren Bücherschrank im Rathaus wären noch ca. 450 Bücher vorhanden und auch das frühere Bücherteam würde sich um den neuen Bücherschrank kümmern. Jedoch ist von damals auch bekannt, dass der frühere Bücherschrank nur von max. 5 Bürgern genutzt wurde. Das ist sicherlich den Öffnungszeiten des Rathauses geschuldet.

    Die Gemeinde ist aus Haushaltsgründen gezwungen in vielen Bereichen die Gebühren zu erhöhen, von vorherrschendem Vandalismus ganz zu schweigen, so dass es unpassend wäre, eine Investition in der Höhe für ein „Experiment“ zu tätigen. Die Beschaffung des Bücherschrankes wurde abgelehnt.

     

    Teilfortschreibung Windenergie; Kulisse der geplanten Vorranggebiete nach Auswertung der Stellungnahmen im ersten Anhörungsverfahren

    Am 27. Mai fand eine Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands Donau-Iller in Biberach an der Riß statt. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Teilfortschreibung Windenergie, insbesondere die Bewertung der geplanten Vorranggebiete nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Anhörungsverfahren. Nach der Anhörung sind nun einige Teilflächen des Vorranggebiets Michelseck herausgefallen, insbesondere im nördlichen Bereich in Richtung Remmeltshofen und Roth.

    Folgender Beschluss wurde gefasst: Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller, Kapitel B V 2.1 „Windkraft“, gemäß der im Planungsausschuss erfolgten Vorberatung zur geänderten Gebietskulisse zu beschließen. Zudem wird der Verbandsversammlung empfohlen, ein erneutes Anhörungsverfahren nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes vom 25. Juni 2012, zuletzt geändert am 1. August 2024, durchzuführen. Dabei soll die Anhörung auf die geänderten Teile beschränkt werden (BayLpLG Art. 16 Abs. 6).

    Der Gemeinderat Holzheim nimmt den Beschluss des Regionalverbandes zur Kenntnis.

    Im Anschluss fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.

     

     

     

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