Sprungziele

Aus der Sitzung vom 22.01.2025

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 464/1 Gem. Holzheim

    Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer Grünfläche und im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „An der Leibi“.

    Geplant ist der Neubau eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhauses mit einer Fläche von 11,53 m x 9,96 m. Die Firsthöhe beträgt 8,55 m. Das EFH wird mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 25° errichtet.

    Im südöstlichen Grundstückseck ist eine Doppelgarage mit einer Fläche von 7,00 m x 6,30 m geplant. Die Garage wird mit einem Flachdach errichtet und einer Höhe von 2,90 m.

    Ferner wird im nordöstlichen Teil des Grundstücks ein Geräteschuppen errichtet. Die Fläche beträgt 3,33 m x 3,20 m. Der Geräteschuppen wird ebenfalls mit Flachdach und einer Höhe von 2,90 m errichtet.

    Es wird die folgende Befreiung von den Festsetzungen des BBP beantragt:

    Der Geräteschuppen überschreitet die im BBP festgesetzte Baugrenze.

    Da der Geräteschuppen im Sichtdreieck steht, kann es hier möglicherweise zu Sichteinschränkungen des Verkehrs kommen.

    Außerdem ist eine Befreiung bezüglich der Dachform der Garage und des Abstellraums erforderlich. Lt. Bebauungsplan sind nur Sattel- Zelt- und Walmdächer zulässig. Hier sind Flachdächer geplant.

    Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Einfamilienhauses, lehnte aber die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze für den Geräteschuppen ab.

     

    Erweiterung des Kindergartens - Abschluss eines Wartungsvertrags für die Aufzugsanlage mit Schachtentrauchung

    Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für Aufzugsanlagen eine regelmäßige Instandhaltung vorgeschrieben. Auch muss zwingend ein Notrufsystem sowie eine Notbefreiung sichergestellt werden.

    Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung den Wartungsvertrag für die Aufzugsanlage an die Fa. Haushahn in Garching zu vergeben.

    Die jährlichen Kosten betragen brutto ca. 6.000,00 €.

     

    Gemeindeeigene Mietwohnungen - Beauftragung zur Verwaltung der Wohnungen     

    Die Gemeinde Holzheim besitzt in zwei Liegenschaften insgesamt fünf Mietwohnungen. Diese sind aktuell alle vermietet. Die Verwaltung der Mietwohnungen wurde im Jahr 2020 an die Wohnungsgesellschaft Weißenhorn mbH übergeben. Diese Dienstleistung wird nur noch bis zum Ende des Jahres 2024 übernommen.

    Die Verwaltung hat daher bei anderen Unternehmen Angebote zur Verwaltung der Mietwohnungen eingeholt. Aufgrund der Kurzfristigkeit lagen bis zur November-Sitzung des Gemeinderates noch keine beschlussfähigen Angebote vor. Der zwischenzeitlich vorliegende wirtschaftlichste Anbieter – Jose Grundbesitz, Neu-Ulm – hinsichtlich der Gesamtkosten für die Gemeinden Pfaffenhofen und Holzheim, dem Verwaltungsaufwand sowie der örtlichen Nähe, wurde noch Ende 2024 von der Verwaltung mit der Betreuung der Wohnungen beauftragt und hat diese auch übernommen.

    Das Gremium beschloss, die Wohnungsverwaltung der gemeindeeigenen Mietwohnungen an die Jose Grundbesitz, Neu-Ulm, in Höhe von brutto 3.000 € jährlich zu vergeben. Der bereits bestehende Vertrag kann somit weitergeführt werden.

     

    Familienstützpunkt - Änderung der Kooperationsvereinbarung

    Bereits seit einigen Jahren betreiben die Gemeinden Roggenburg, Pfaffenhofen, Holzheim und Weißenhorn einen gemeinsamen Familienstützpunkt. Fördergrundlage ist eine Richtlinie des Freistaates Bayern zur strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung. Da sich die Förderrichtlinien geändert haben, ist eine Anpassung der bestehenden Kooperationsvereinbarung notwendig. Wesentliche Änderungen der neuen Richtlinie ist die Verlängerung des Konzeptfortschreibungszeitraumes von bisher vier auf künftig sechs Jahre.

    Entsprechend der neuen Förderrichtlinie des Freistaats Bayern zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten ist eine Anpassung der am 06.06.2024 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich der Laufzeit notwendig. Diese soll unter Nr. 7 wie folgt formuliert werden:

    Die bestehende Kooperationsvereinbarung endet am 31.12.2024. Tritt die Richtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung und der Familienstützpunkte zum 01.01.2025 in Kraft, beginnt die neue Laufzeit der Kooperationsvereinbarung am 01.01.2025. Die Laufzeit endet zunächst mit Ablauf des in der jeweils gültigen Fassung der o.g. Richtlinie unter Ziffer 4.3. festgelegten turnusmäßigen Fortschreibungszeitraumes des Familienbildungskonzeptes. Dieser beträgt sechs Jahre (2025-2030). Danach verlängert sich die Kooperationsvereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses jeweils um den in der jeweils gültigen Fassung der genannten Richtlinie festgelegten Turnuszeitraum der Fortschreibung des Familienbildungskonzeptes.

    Beide Parteien haben die Möglichkeit, die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Erfolgt die Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss nach dem 31.05. des Jahres, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zum Vertragsende zu kündigen.

    Der Gemeinderat Holzheim stimmte der Änderung der Kooperationsvereinbarung zu und beauftragte die Verwaltung, nach Zustimmung in allen vier Gremien, die neue Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

     

    Entschädigung der Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025

    Für die Bundestagswahl am 23.01.2025 muss noch die Höhe der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Entschädigung in Höhe von jeweils 50 € pro Wahlhelfer und für Wahlvorsteher, aufgrund des höheren Aufwandes der Vorbereitung, eine Entschädigung von 70 €, vor.

    Für Wahlvorsteher aus dem Bereich der Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft, der Mitgliedsgemeinden und der Verbände wird vorgeschlagen die Entschädigung auf 50 € festzusetzen, da der zusätzliche Aufwand (z.B. Teilnahme an der Wahlhelferschulung, Einteilung der Arbeitsschichten, Abholung der Wahlunterlagen, in der Regel in der bezahlten Arbeitszeit stattfinden wird.

    Der Gemeinderat Holzheim folgte dem Vorschlag der Verwaltung.

     

    Daran anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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