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Aus der Sitzung vom 21.05.2025

    Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Holzheim und Neuhausen - Vergabe der Bauleistungen

    Der Gemeinderat Holzheim hatte die Herstellung der barrierefreien Bushaltestellen beschlossen. Das beauftragte Planungsbüro hatte die notwendigen Bauleistungen beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

    Zum Submissionstermin am 07.05.2025 wurden zwei Angebote eingereicht. Nach Prüfung und Wertung dieser hat sich die Fa. Klaus-Gruppe, Eckle GmbH Bauunternehmen, Langenau als wirtschaftlichster Bieter mit einer Gesamtangebotssumme von 274.109,00 € inkl. MwSt. ergeben. Die Kostenberechnung lag bei 237.397,86 € inkl. MwSt. (13,4 % niedriger). Die Leistungen umfassen zwei Haltestellen am Feuerwehrhaus in Holzheim und zwei Haltestellen in der Ulmer Straße in Neuhausen.

     

    Nochmalige Beratung und Beschlussfassung: Abbruch der bestehenden Bebauung (Wohnhaus und Stadel); Neubau eines Zweifamilienhauses

    Die Bauantragsunterlagen für das im Betreff genannte Bauvorhaben wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2025 behandelt. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan auf einer Wohnbaufläche und im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ortskern Neuhausen“.

    Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Stadel und anschließendem Neubau eines unterkellerten, zweigeschossigen Zweifamilienhauses mit einer Fläche von 13,36 x 9,50 m. Die Firsthöhe beträgt 7,62 m. Das Wohnhaus wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 20° errichtet.

    Im Westen des Grundstücks ist ein Carport mit einer Fläche von 5,88 m x 3,50 m geplant. Der Carport wird mit einem Flachdach errichtet und einer Höhe von 2,98 m. Ferner wird im östlichen Teil des Grundstücks ein weiterer Carport erstellt. Die Fläche beträgt 7,00 m x 6,70 m. Der zweite Carport wird ebenfalls mit einem Flachdach und einer Höhe von 3,20 m errichtet.

    Die Nachbarunterschriften liegen vor.
    Die Prüfung durch das Landratsamt Neu-Ulm hat ergeben, dass noch zusätzliche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich sind.
    Bisher wurden folgende Befreiungen erteilt:
    - Der Erdgeschoßfußboden überschreitet die im BBP festgesetzte Höhenlage.
    - Außerdem ist eine Befreiung bezüglich der Dachneigung des Wohnhauses erforderlich. Lt. BBP ist eine Dachneigung von 38 bis 48 Grad herzustellen. Es ist eine Dachneigung von 20° beabsichtigt.
    - Geplant sind zudem Dachvorsprünge an den Giebelseiten mit 1,30 m und an den Traufen mit 1,37 m. Gemäß BBP beträgt das maximale Maß für Dachvorsprünge an der Giebelseite 0,5 m und an der Traufseite einschließlich Dachrinne 0,7 m.
    - Außerdem ist eine Befreiung für die Dachneigung der beiden Carports erforderlich. Laut BBP ist eine Dachneigung von mindestens 10 Grad auszubilden. Es ist eine Dachneigung von 1,5 Grad geplant.

    Die Prüfung des Landratsamts hat ergeben, dass noch folgende weitere Befreiungen erforderlich sind:
    - Dachform Carport (FD statt SD)
    - Firstrichtung abweichend
    - Kniestockhöhe (2,57m statt 0,75m)
    - Fensterformate abweichend geplant
    - Geschosszahl (II+D - das DG ist ein Vollgeschoss, also prinzipiell drei Vollgeschosse)
    Die Verwaltung rät davon ab, die Befreiung bzgl. des 3. Vollgeschosses zu erteilen, damit kein Bezugsfall geschaffen wird.

    Es wurden alle Abweichungen im Einzelnen befreit, nur dem 3. Vollgeschoss im Dach oder im Keller konnte nicht zugestimmt werden.

     

    Errichtung eines Carports und einer Terrassenüberdachung

    Am 05.05.2025 gingen bei der Gemeinde Holzheim die Bauantragsunterlagen für das im Betreff genannte Bauvorhaben ein. Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer gemischten Baufläche und liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Dürrenlohweg“.
    Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Südseite des bestehenden Wohnhauses. Die Überdachung hat eine Höhe von 2,52 m und wird mit einem Flachdach errichtet. Ferner ist ein neuer Carport mit einer max. Höhe von 2,72 m und einer Dachneigung von 3° geplant.
    Gem. BBP sind keine Pultdächer zulässig. Diese Befreiung von den Festsetzungen des BBP wird beantragt, da um die Überdachungen miteinander zu verbinden eine Dachneigung von 3° gewählt wurde.
    Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

    Der Errichtung des Carports und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 1260 Gem. Holzheim und der erforderlichen Befreiung bzgl. des Pultdaches wurde zugestimmt.

     

    Zweckvereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Grund- und Mittelschule

    Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth hat an der Hermann-Köhl-Grund- und Mittelschule in Pfaffenhofen a.d. Roth eine Mittagsbetreuung für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 eingerichtet. Die Verwaltungsgemeinschaft regelt die Benutzung der Einrichtung und die hierfür zu entrichtenden Entgelte durch den Erlass der entsprechenden Satzungen.

    Im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband wurde festgestellt, dass die Trägerschaft der Mittagsbetreuung grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich bzw. eigenen Wirkungskreis der Mitgliedsgemeinden liegt. Eine Übertragung dieser Aufgaben bzw. Befugnisse zum Erlass von Satzungen für diese Einrichtung auf die VG wäre durch eine entsprechende Zweckvereinbarung zu regeln.

    Die Gemeinde Holzheim erließ unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Markt Pfaffenhofen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft.

     

    Erweiterte Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm auf den Antrag von Jörg Jehle (Freie Wähler) zum Standort der Heizzentrale im Landschaftsschutzgebiet

    Auf den Antrag in der Sitzung vom 26.03.2025 - TOP7 von Herrn Gemeinderat Jörg Jehle (Freie Wähler) hat das Landratsamt Neu-Ulm die angeforderte Stellungnahme gesendet. Darin wurden die zwei Stellungnahmen von 2024 nochmals bestätigt, in denen bereits der Bau einer Heizzentrale im Landschaftsschutzgebiet Finninger-, Pfuhler- und Bauernried als nicht genehmigungsfähig eingestuft wurde. Das vollständige Schreiben vom 12.05.2025 wird auf der Homepage und über den WhatsApp-Kanal der Gemeinde Holzheim veröffentlicht.

     

    Information über die Zahlung der Vereinszuschüsse für das Jahr 2024

    Gemäß den Richtlinien über die finanzielle Förderung der ortsansässigen Vereine
    werden die Vereinszuschüsse für das Jahr 2024 zum 01.06.2025 wie folgt ausgezahlt:

    TSV Holzheim1.635,25 €
    + Pauschalförderung3.300,00 €
    Schützenkapelle Holzheim505,25 €
    + Pauschalförderung500,00 €
    + Erstattung Verwaltungsgebühren158,00 €
    Schützenverein Holzheim417,25 €
    Radfahrverein Neuh.-Holzheim395,25 €
    + Erstattung Verwaltungsgebühren132,00 €
    Kath. Frauenbund, Pauschalförderung150,00 €
    Seniorenkreis, Pauschalförderung300,00 €
    Obst- und Gartenbauverein181,75 €
    Männergesangsverein114,75 €
    + Pauschalförderung50,00 €
    Veteranen- und Soldatenverein 1874116,25 €
    Pfadfinder Holzheim93,25 €
    Imkerverein Neuhausen82,50 €
    Förderverein Fußball TSV163,00 €

    In diesen Beträgen sind die Übungs- und Chorleiterzuschüsse nicht enthalten.

    Die Pauschalförderungen wurden bereits am 16.01.2025 per Daueranweisung separat ausgezahlt.

     

    Im Anschluss daran fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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