Aus der Sitzung vom 15.10.2025

Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1262/2 Gemarkung Holzheim
Über den Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2024 beraten. Für das Bauvorhaben wurde damals durch den Gemeinderat Holzheim das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Beantragt wurden fünf Wohneinheiten, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die derzeit genehmigte Anzahl von drei Wohneinheiten je Gebäude deutlich überschreiten und der Gemeinderat hätte damit einen Präzedenzfall geschaffen. Die Stellplätze konnten nur entlang der Straße und mit Flächenübernahme durch den Nachbarn nachgewiesen werden. Die Nachbarunterschriften lagen nicht vor und den sozialen Frieden sah der Gemeinderat gefährdet.
Es wurde nun nachträglich über das Landratsamt Neu-Ulm erneut ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das vorgenannte Bauvorhaben gestellt, dem der Gemeinderat vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zustimmte.
Kommunale Wälder
Entsprechend der Forderung des kommunalen Prüfungsverbandes, müssen die Betriebsplanungen für die kommunalen Wälder jährlich vom Gemeinderat beschlossen werden.
Das mit der Betriebsleitung und -ausführung beauftragte Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim hat die Jahresbetriebsplanungen erstellt für:
• Nutzungsrechtewald Holzheim
• Nutzungsrechtewald Neuhausen
• unbelasteter Gemeindewald
Für Holzernte, Pflege, Pflanzung und Kulturpflege wurden Kosten von ca. 35.000 € angesetzt, der daraus zu erwartende Betrag liegt bei knapp 22.500 € und mit einer Förderung von ca. 15.000 € ist ein Gesamterlös von ca. 2.500 € zu erwarten.
Der Gemeinderat Holzheim genehmigt die Jahresbetriebsplanungen für die kommunalen Wälder für das Jahr 2026.
Gewerbegebiet Holzheim Nord – Vergabe der Ingenieurleistungen für die Bauleitplanung
Der Gemeinderat hat sich über eine Änderung des Flächennutzungsplans für ein Gewerbegebiet beraten und die Einleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens im Parallelverfahren beschlossen.
Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2012 sind die Flächen, die für das Gewerbegebiet in Frage kommen, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Damit die Fläche als gewerbliche Baufläche genutzt werden kann, ist die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Dies kann im Parallelverfahren gleichzeitig ausgeführt werden. Für die Flächennutzungsplanänderung werden die Grundstücke Flur-Nr. 345/1, 345, 346 und 347 Gemarkung Holzheim zur gemischten Baufläche und die Grundstücke Flur-Nr. 343, 344, 344/1, 344/2 und 344/3 Gemarkung Holzheim zur gewerblichen Fläche umgenutzt. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die beiden Grundstücke Flur-Nr. 344/2 und 344/3 Gemarkung Holzheim beplant.
Die Ing.-Leistungen wurden an das Ing.-Büro Tremel, Augsburg zur Angebotssumme von 25.542,47 € inkl. MwSt. zu vergeben.
Abrechnung der Feuerwehreinsätze beim Starkregenereignis am 16.08.2025
Aufgrund des Starkregens am 16.08.2025 standen in Holzheim sowie im Ortsteil Neuhausen mehrere Keller unter Wasser. Die Feuerwehren Holzheim und Neuhausen hatten mehrere Einsätze, um diese auszupumpen.
Laut Art. 28 BayFwG in Verbindung mit der geltenden Satzung (Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren) müssten die Einsätze unserer Feuerwehren mit dem Hauseigentümer abgerechnet werden. Auf die Abrechnung mit dem Hauseigentümer könnte dann verzichtet werden, wenn ein offizieller Katastrophenfall vom LRA NU, wie beim Hochwasser letztes Jahr, ausgerufen worden wäre. Da dies für diesen Starkregen nicht geschehen ist, müssten alle Einsätze grundsätzlich nach Satzung abgerechnet werden.
Bei der Feuerwehr Holzheim (12 Einsätze) belaufen sich die Gesamtkosten, die abzurechnen wären, auf 1.571,58 €, bei der Feuerwehr Neuhausen (5 Einsätze) auf 730,86 €.
Es wurde entschieden, grundsätzlich von der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen abzusehen, wenn der Einsatz auf ein Naturereignis zurückzuführen ist (Sturm/Starkregen/Hochwasser).
Zuschussanträge von Vereinen
Gem. Ziff. V Nr. 2 der Richtlinien über die finanzielle Förderung der ortsansässigen Vereine kann die Gemeinde einen Investitionszuschuss von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gewähren.
- Dem Antrag vom Radfahrverein Neuhausen-Holzheim für die Radfahrerstandarte, eine Lüftungsanlage und die Renovierung/Streichung des Radlerheims wurde zugestimmt. Der Zuschuss beträgt 2.995,05 €.
- Dem Antrag vom TSV Holzheim für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED wurde ebenfalls zugestimmt. Der Zuschuss beträgt 3.153,50 €.
Im Anschlussfand eine nichtöffentliche Sitzung statt.