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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2024

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025

    Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit all ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 entsprechend dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung beschlossen und der mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 zugestimmt.

    Der Gesamthaushalt für das Jahr 2025 beläuft sich auf rd. 10 Mio€. Das teilt sich in den Verwaltungshaushalt mit rd. 5,6 Mio€ und in den Vermögenshaushalt mit rd. 4,4 Mio€ auf.

    Wesentliche Einnahmen: 
    Grundsteuer A10.000 €
    Grundsteuer B163.000 €
    Gewerbesteuer219.600 €
    Einkommensteuer1.598.700 €
    Schlüsselzuweisungen794.832 €
      
    Wesentliche Ausgaben: 
    Personalkosten1.743.600 €
    Kreisumlage1.379.900 €
    Gewerbesteuerumlage22.000 €
    Schulumlage40.130 €
    VG-Umlage339.054 €

    Die größten Maßnahmen in 2025 sind:
    •    Fertigstellung der Kindergartenerweiterung
    •    Ausbau barrierefreier Bushaltestellen
    •    Erneuerungen an der Schulturnhalle
    •    Erwerb von Grundstücken im Zuge des Gemeindeentwicklungskonzeptes

    Im Haushaltsjahr 2025 können dem Vermögenshaushalt voraussichtlich Mittel i.H.v. 12.500 € zugeführt werden. Die Pflicht- bzw. Mindestzuführung ist damit erfüllt.

     

    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

    Die Abfallbeseitigung ist nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der Kommunalen Haushaltsverordnung eine kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für die Abfallbeseitigung durch entsprechende Entgelte von den Benutzern gedeckt werden müssen.

    Durch die Rückübertragung der Abfallwirtschaft zum 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm, ist nach dem Rückübertragungszeitpunkt kein Ausgleich der bestehenden Über- oder Unterdeckungen mehr möglich. Die letzte Kalkulation für den Kalkulationszeitraum (2022 bis 2025) wurde 2021 erstellt. Durch die vorzeitige Unterbrechung des Kalkulationszeitraum wurden für 2025 die Gebühren neu kalkuliert, damit Ergebnisse bis 2024 noch möglichst im Jahr 2025 ausgeglichen werden können. Aufgrund der Unterbrechung des Kalkulationszeitraums müssen die Gebühren für das Jahr 2025 erhöht werden um die Unterdeckungen auszugleichen.

    Die Neuberechnung der Gebühren ergab folgende Gebührensätze:

    Gebindemon. Gebühr bis 2024mon. Gebühr ab 2025
    60 Liter11,40 €17,68 €
    80 Liter15,30 €23,58 €
    120 Liter22,90 €35,37 €
    240 Liter45,80 €70,73 €
    Großbehälter (1.100 Liter)209,90 €324,20 €
    Abfallsack6,20 €9,50 €
    Bauschutt 250 kg25,00 €25,00 €

    Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Holzheim (Abfallgebührensatzung).

     

    Anschluss weitere Kommunale Liegenschaften an das Fernwärmenetz der Renergiewerke Holzheim GmbH

    Die Renergiewerke Holzheim GmbH planen derzeit den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes und sind daher auf die Verwaltung zugekommen, ob für die gemeindlichen Liegenschaften
    •    Kadeltshofer Straße 3 (Feuerwehrhaus), Flüssiggasheizung, Baujahr 1992
    •    Kadeltshofer Straße 5 (Wohnhaus), Ölheizung, Baujahr 1999
    •    Lerchenweg 5 (Wohnhaus), Ölheizung Baujahr 2011
    ein Fernwärmeanschluss gewünscht wird.

    Aufgrund des Alters der Heizungen in der Kadeltshofer Straße 3 und 5 ist ein zeitnaher Austausch nötig.

    Der Gemeinderat beschließt, für die gemeindlichen Liegenschaften „Kadeltshofer Straße 3 und Kadeltshofer Straße 5“ einen Vollanschluss an das Fernwärmenetz in Holzheim. Beim Mietshaus im „Lerchenweg 5“ soll ein Netzanschluss gelegt werden, damit ein Wärmenetzanschluss bis 2029 erfolgen kann.

     

    Tekturplanung zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 99 Gemarkung Holzheim

    Am 21.11.2024 ging bei der Gemeinde Holzheim die Tekturplanung zum Bauvorhaben ein. Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer gemischten Baufläche und im Geltungsbereich des rechtskräftigen, einfachen Bebauungsplans „Ortskern Holzheim“.

    Bereits 2021 wurde ein Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Garage und der Sanierung des bestehenden Wohnhauses gestellt und genehmigt. Bei den Abbrucharbeiten sind Teile der Kellerwand bzw. -decke des Wohnhauses eingestürzt, so dass darauffolgend das gesamte Gebäude abgerissen wurde. Der Bauherr hat diesbezüglich beim Kreisbauamt einen Bericht und eine Vorgangsdokumentation eingereicht. Von Seiten der Genehmigungsbehörde wurde eine Tekturplanung gefordert. Es wurden abgeänderte Bauantragsunterlagen über den Neubau eines Mehrfamilienhauses eingereicht.

    Geplant ist die Errichtung eines unterkellerten, Mehrfamilienhauses mit einer Fläche von ca. 13,23 m x 9,50 m und einer Firsthöhe von 10,61 m. Der Neubau wird mit einem Satteldach, Wiederkehr auf der Südseite und einer Dachneigung von 40° errichtet. Auf der Westseite ist im OG und DG jeweils ein Balkon geplant.

    Die Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück Flur-Nr. 102 Gem. Holzheim wird nicht eingehalten. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahme liegt den Antragsunterlagen bei. Ebenso die Unterschriften der Nachbarn.

    Überschlägigen Ermittlungen nach könnte es sich bei dem geplanten Dachgeschoss mit Widerkehr um ein 3. Vollgeschoss handeln. Es wird daher vorgeschlagen, dass dies im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft werden soll.

    Die Zustimmung erfolgte unter der Annahme, dass kein 3. Vollgeschoss entsteht.

     

    Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1262/2 Gemarkung Holzheim

    Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer Wohnbaufläche und im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am östlichen Ortsrand Nr. 1“. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück ferner im Bereich eines Bodendenkmals.

    Das bestehende Wohngebäude wird abgerissen. Geplant ist dann der Neubau eines unterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten. Der Neubau hat eine Fläche von 15,74 m x 14,11 m, eine Firsthöhe von 10,75 m und wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 33° errichtet. Auf der Ost- und Westseite werden jeweils zwei Dachgauben erstellt. Außerdem wird östlich des MFH eine Doppelgarage mit einer Fläche von 5,99 m x 5,75 m. Die Garage wird mit einem Flachdach und einer Höhe von 2,96 m errichtet.

    Es sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des BBP erforderlich:

    • Gem. BBP sind nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig. Mehrfamilienhäuser sind im BBP nicht aufgeführt.
    • Die Dachneigung muss zwischen 44° und 52° betragen. Geplant sind 33° Dachneigung.
    • Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen ab 40° zulässig.
    • Die Höhe von Dachgauben darf 1,50 m nicht überschreiten.
    • Die Summe der Einzellängen von Dachgauben darf nicht mehr als 1/3 der Dachlänge sein. Die max. Länge wird auf der Ostseite minimal überschritten.
    • Die GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) sind überschritten (0,49 statt 0,4 und 0,68 statt 0,5).

    Die Abstandsflächen auf das nördliche Grundstück Flur-Nr. 1262/11 Gem. Holzheim können nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.

    Gem. BayBO ist bei der Anzahl der geplanten Wohneinheiten auch ein Kinderspielplatz zu erstellen. Dieser ist in den Planunterlagen nicht nachgewiesen.

    Der Neubau wird hinsichtlich der Firstrichtung im Vergleich zum Bestandsgebäude gedreht. Die Firstrichtung verläuft in Nord-Süd Richtung anstatt wie bei den umliegenden Gebäuden von Ost nach West. Daher fügt sich das Gebäude nicht in die nähere Umgebung ein.
    Überschlägigen Ermittlungen nach könnte es sich beim Dachgeschoss um ein 3. Vollgeschoss handeln. Dies soll ebenfalls im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt überprüft werden.

    Auf Grund der vielen Abweichungen vom Bebauungsplan und der deutlich überschrittenen Bebauungsdichte wurde der Bauantrag abgelehnt.

     

    Austritt aus dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz

    Herr Holger Bachthaler, neuer Leiter des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz, stellte in der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2024 den Jahresbericht 2024 der
    kommunalen Verkehrsüberwachung für die Gemeinde Holzheim vor.

    Der Zweckverband überwacht mit 8 Stunden im Monat den fließenden Verkehr in Holzheim. Die Anzahl der Verstöße lag letztes Jahr bei 55 Fällen und dieses Jahr ergibt die Hochrechnung ähnliches. Damit entsteht ein jährliches Defizit von rund 5.000,- €, das der Gemeinderat geschlossen bemängelte, mehrere Vorschläge zu Überwachungszeiten und Messstellen anregte und sogar den Austritt aus dem Zweckverband in Erwägung zog.

    Holger Bachthaler erklärte, dass der Zweckverband Regeln einhalten müsse, die einige Messstellen ausschließen. Z.B. dürfe man erst 200 m nach dem Ortsschild die Überwachung beginnen und einiges mehr. Die in Frage gestellten Überwachungszeiten seien den begrenzten Ressourcen geschuldet und eine Überwachung während des Arbeiterverkehrs in allen Gemeinden gleichzeitig ist nicht möglich.

    Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Gemeinde Bellenberg den Beitritt zum Zweckverband beschlossen hat, die notwendigen Ressourcen derzeit nicht zur Verfügung stehen und unsere Buchungszeiten übernehmen würde.

    Unter diesen Umständen wurde der Austritt aus dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz gewünscht und die Verwaltung damit beauftragt, den Austritt in Übereinstimmung der Verbandssatzung vorzubereiten und nach Zustimmung durch den Zweckverband auch durchzuführen. Ferner stellt der Gemeinderat Holzheim das gebuchte Kontingent von 8 Überwachungsstunden fließender Verkehr der Gemeinde Bellenberg zur Verfügung.


    Daran anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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