Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Möchten Sie im Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen oder dem Wald einzuhalten; für Ausnahmen benötigen Sie eine Genehmigung.
Stand: 03.11.2021
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